Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

50 allein zu besetzen habe. Nun ergibt aber eine genaue Durchsicht der visitierten Pfarren keineswegs 23, bei denen geistliche Lehenschaft und Vogt ei zugleich dem Kaiser oder Landesfürsten zukämen. Es bleibt daher nur die Annahme übrig·, daß die Kommi ssion von 1544 be- ziehungsweise der Landeshauptmann d a s V o g t r e c h t m i t d e m B e s e t z u n g s r e c h t d e r P f a r r e n g· 1e i c h h ä 1 t. Nichts be- leuchtet , die Richtigkeit der Voraussetzung angenommen, die ent- scheidende Bedeutung der Vogtei schärfer als diese Anschauung. Do/111 was dem einen recht war , konnte dem anderen nicht unbilli g· sein.faus der obigen Bemerkung erhellt übrigens noch ein zweites, die ausschlag- gebende R o 11 e d e s L a n d e s h a u p t m a n n e s b e i d e r B e- s e t z u n g v a k a n t e r K 1 ö s t e r. Hält man sich vor Augen, daß sofort nach Beginn der Glaubensspaltung· der obderennsische Landes- hauptmann Cyriak von Pollheim auf Seite Luthers trat und daß erst 1592 mit Hans J akob Freiherrn von Löbl ein katholischer Landes- hauptmann das Linzer Schloß bezog·, so wird klar, in welchem Grade die dem Landeshauptmann delegierte Klostervogtei die Waage de r protestanti schen Vogteivormacht auf dem Gebiete der Pfarren herab- drückte. Das volle Übergewicht des Adels in seiner Einflußnahme auf die kirchlichen Besetzungen erhell t indes erst , wenn wir das Klos ter- und Pfarrnetz verlassen und uns dem verwickelten Felrle der Kurat- benefi zien außerhalb der Pfarren zuwenden/ 7. Die Kuratbenefizien (Altäre und Kapellen) und deren Verleiher nach der PM. / s ind Pfarren und Klöster auch die Grundlage der Seelsorge im Hi. Jahrhundert, so genügt ihre Anführung keineswegs für ein getreues Bild des äußeren Rahmens , in dem sich das kirchliche und religiöse Leben abspielte.) Die Forschung ha t vielmehr gerade un ter dem Ge- sichtspunkt der bald hereinbrechenden Glaubensspaltung ein beson- deres Aug·enmerk den zahlreichen Benefizien der g-rößeren Orte sowie den Filialen, Unterfilialen, Zukirchen und Schloßkapell en zuzuwenden, über welche ja die neue Lehre ihren Weg nahm, um bis in die Mutter- pfarren und Klöster einzudringen und auch di ese vor die Frage Sein oder Nichtsein zu stellen. / Die PM. berücksicht igt nur die Kuratbenefizien und sieht von Fi- lialen ohne Kuraten und nicht bepfründeten Kapellen ab. Die erste Gruppe ist si cherlich die wichtigste. Im Ansturm der Reformation hielten sich diese Stellen noch als die übrigen geringer bestifteten Be- nefizi en längst in eine Hand zusammengelegt oder „abgekommen" waren. f Bei den „altaria et capellae" der PM. handelt es sich vor- wiegend um die sieben landesfürstlichen Städte. Leider läßt die kirchengeschichtliche Ortsforschung auch in den Städten fast ganz aus. Die einzelnen Ergebnisse der PM. samt den Ergänzungen können daher kein Abschluß, sondern nur ein r, rster Versueh sein, ein Bild der Be- nefizialverhältnisse zu entwerfen / Eine genaue Statistik dürfte übrigens wegen der Pfründenkumulation und des raschen Wechsels der Bene- fizi aten kaum je mögli ch sein. Nachstehend die Altäre und Kapellen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2