Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

38 Glaubensspaltung die Pollheimer Luther zuwandten und dem Kloster ihre Hand entzogen 227 ), mußten die Paulaner 1537 „weillen sie der Ver- besserung auch alltäglichen Handreich und Subsidy von der Herr- schaft Wartenburg und der verkehrten ketzerischen Herrn ermanglet", Obertalheim wieder verlassen. Das Kloster wurde in ein Spital ver- wandelt. Somit waren sämtliche vier Mendikantenneugründungen nach kurzer Zeit wieder verschwunden. Daß drei derselben, Obertalheim, Steyr und Pupping· wie die älteren Minoritenklöster Wels, Linz und Enns den Einwirkungen der Glaubensspaltung erlagen, zeigt den über- mächtigen Stand des Luthertums in den Städten und auf dem Land im 16. J ahrhundert. 6. Inkorporation, ,,geistliche Lehenschaft" und Vogtei der Pfarren. l Die Abhängigkeitsverhältnisse der Inkorporation, geistlichen Lehenschaft und Vogtei der Pfarren kommen für die vorliegende Ar- beit nur unter dem Sehwinkel der Förderung· oder Hemmung· der Glaubensspaltung in Frage. Es gilt zunächst herauszustellen, inwieweit die genannten Rechtsbeziehungen das obderennsische Pfarrnetz unter den Druck von bestimmten P rsonen setzen. Daß die persönliche Ein- stellung dieser Personen zur Religionsveränderung· die Geschicke der einzelnen Pfarren entscheidend beeinflußte, li egt auf der Hanc1. Die I n k o r p o r a t i o n als Einverleibung eines Gotteshauses mit oder ohne Benefizium an ein kirchliches Institut (Domstift, Kloster, Spital) tritt im Land ob der Enns in der Regel als „volle Inkorpora- tion" auf, das heißt Temporalia und Spiritualia fallen in gleicher Weise der kirchlichen Anstalt zu. Die völlige rechtliche Herausnahme eines inkorporierten Benefiziums aus dem Diözesanverband (Exemption) fehlt dagegen. In einig·en wenigen Fällen scheint die „hälftige Inkor- poration" vorzuliegen. Die inkorporierten Pfarren folgen unten gleich- zeitig mit dem Präsen ationsrecht, sind aber in der Statistik gesondert ausgewiesen. Die kirchlichen Institute, denen die Pfarren inkorporiert sind, liegen größtenteils im Land ob der Enns, nur drei im Land unter der Enns (Erlakloster, Imbach, Melk), zwei in Salzburg (Mattsee, Michelbeuren), vier im Hochstift Passau (Domstift, Niedernburg·, St. Nikola, Passauer Spital). Immerhin unterstehen diesen neun außer Landes gelegenen Instituten 17 Pfarren. Dieser Umstand und die teil- weise Streulage der inkorpori erten Pfarren erschwerte schon rein äußerlich die lebendige Verbindung der einverleibten Kirchen mit ihrem Zentrum. Glaubensschwund und innerer Verfall der Klöster und Stifte um die Mitte des 16. J ahrhunderts lockerten den Zusammenhang die Lichtbilder be i Halm Ph., Studien zur süddeutschen Plastik, Bd. I, Nr. 172 und 175 und die Tafeln dieser A1·beit. 227 ) Gegen Stülz J., Vöcklabruck, S. 53, daß Ka iser Maximilian dem Klos ter den Zehent von 19 Bauerngütern der Herrschaft Kammer (die „Pfaffenbauern" ) zugewiesen habe, kann Berlinger J., Das Pfaffenbauernamt, HG., Bd. VI (1925), S. 199 ff., auf Grund von Archivalien einwandfrei d a rlegen, daß di e Pfaffenbauern die für d en 1402 a u f Wartenburg beste llten Schloßkap la n gestifteten Bauern waren, die 1537 dem Spital gewidmet wurden.

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