Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung
26 und Personalpfarrer allein zu unterscheiden. Bei jenen fällt eine t erri- toriale mit einer persönlichen Begrenzung zusammen, diese haben nur eine bes timmte Gruppe von Personen zur Voraussetzung. Es liegt in der Natur der Sache, daß sich die Personalpfarren mit ihrer Durch- brechung des so stark betonten Pfarrzwanges nur in außerordentlichen Fällen durchsetzten. Im Land ob der Enns zeigen sich Personalpfarren um die Wende zum 16. Jahrhundert hauptsächlich in der Form d e r S c h I o ß p f a r r e n, während die übrigen Arten, Hof-, S pi t a 1- u n d M i 1i t ä r s e e 1s o r g e nur ausnahmsweise auftreten. ...J a) Schloßpfarren. f Zunächst sei vorausgeschickt, daß keineswegs alle Schloßkapelleu mit einem eigenen Seelsorger als Schloßpfarren anzusprechen sind. Es handelt sich vielmehr nur um solche Burgkapellen, denen ausdrücklich gewisse pfarrliche Rechte zugestanden wurden. Der Inhalt dieser Be- fugnisse ist nicht immer gleich, in der Regel sprechen die Privilegien- urkunden vom Recht der Aufbewahrung der hl. Eucharistie und von der Absolutionsgewalt des Schloßgeistlichen über die Schloßfamilie. Zu dieser zählen der Herr des Schlosses, seine Familie und das Ge- sinde. In einigen Fällen ist ausdrücklich das Personal des Meierhofes dazugerechnet-j Personalpfarren sind im Lande ob der Enns nichts Neues, wenn sich auch für die Zeitspanne 1490-1525 ziemlich viele Erhebungen nachweisen lassen. Zur Ausbildung dieser Miniaturpfarren trug er- sichtlich die Privilegienpraxis der Kurie von Avignon bei, während ihr Grundgedanke bis zur Rechtsanschauung· der Eigenkirche hinabreicht. Auch später war die „incastellatio" der Kirche der Wunsch vieler Schloßherren. Die zur Verfügung stehenden Beispiele zeigen alle an, daß der Weg zur Rangerhöhung der Kirchen über Privilegien führt e. So hatte Eber hart von W a 11 s e e, Hauptmann im Land ob der Enns und Stifter der Klöster Seisenstein (1336) und Schlierbach (1355) in A 1t p e r n s t e i n eine Kapelle errichtet und diese mit einem Bene- fizium ausgestattet 178 ). Der Kaplan hatte dreimal wöchentlich die Messe zu lesen, in Anwesenheit des Schloßherren auch an den gewöhnlichen Feiertagen, die Beichten des Hausgesindes zu hören und die „Heilig- keit" zu reichen 110 ). Eine andere Entwicklung nahm die Kapelle Sankt Ge o r g e n n e b e n S c h w ab e g g, die 1357 U 1r ich und H e lm- hart J ö r g er gestiftet und mit Einkommen ausgestattet hatten. Die Genannten suchten nämlich im Einversändnis mit Mag·. Nikolaus, Chorherr von Passau und Pfarrherr zu Hofkirchen 180 ) in Passau um die Erhebung St. Georgens zur Pfarre an. Noch im selben J ahe erteilte Bischof Gottfried II. der Georgskapelle die Exemption vom Pfarrver- 178 ) Fri schauf J. , Altpernstein, S. 22. 179 ) Schreiblmayr P., Chronik der Pfarre Kirchdorf, S. 11. 1 8 0 ) Kanonikus Nikolaus der Stnckhler war 1357 Pfarrer von H of kirchen a. Tr. Kri ck L., Das Domstift Passau , S. 32.
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