Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

17 wohnheitsrecht standen bei diesem Werdegang Paten. Zeitlich gehört die erste Gruppe der ersten Hälfte, die zweite Gruppe der zweiten Hälfte des 16. J ahrhunderts an. Jede Gründung der ersten Abteilung ist urkundlich genau festgeleg , der rechtliche Aufsti eg· der zweiten Reihe von Pfarren verläuft größtenteils ohne Beurkundung·. Es läßt sich in der Regel nur feststellen, wann zum erstenmal die Bezeichnung Pfarre und Pfarrer auftauchte. Indes ist dieser Bezeichnung keine a. llzu hohe Bedeutung beizumessen, denn die Ausdrücke werden häufig nicht im rechtlichen Sinn, sondern nur nachgebildet gebraucht. In den -entscheidenden Jahrzehnten 1545-1575 besetzten die verödeten Zu- kircben, dann die Filialen vielfach lutherische Prädikanten, ohne daß di e um Sein und Nichtsein ringenden Mutterpfarren gegen die protes tantischen Vögte und radikalisierten Gemeinden aufkommen konnten. Erst mit der Rekatholisierung der Passauer Pfarren in den ersten Jahren Rudolph II. und dem Einsetzen der politischen Gegen- reformation unter dem Landeshauptmann Hans Jakob Freiherr von Löbl (1592-1602) beginnen die Pfarr-Rekuperationen. Es mußte der kirchlichen wie der staatlichen Gewalt daran gelegen sei n, möglichst viele Orte, die meist seit 30 Jahren evangelische Prädikanten als Seelsorger gehabt hatten, mit katholischen Priestern zu besetzen. Von einer Rückbildung zum alten Filialbetrieb konnte keine Rede mehr sein. Diesem Umstand ist es in erster Linie zuzuschreiben, daß die Pfarrlisten aus der Zeit des zweiten Bauernaufstandes gegenüber der PM. so gewachsen sind. Es gilt nun zuerst di e Stiftungen von neuen Benefizien, sodann die auf dem Boden ungeschri ebenen Rechtes ge- wachsenen Pfarren kenn en zu lernen. 1. Verselbständigung von Filialen durch Stiftung von Benefizien. Es sei nochmals festgestellt, daß es sich in diesem Falle nur um die Errichtung von Benefizien an Orten handelt, an denen bisher kein eigener Seelsorger seinen Sitz hatte, nicht etwa um Gründungen an Orten, wo bereits ein oder mehrere Geistliche sitzen. So scheiden z . B. fast alle Stiftungen von Frühmeßbenefizien aus. Unter dieser Einschränkung sind zu nennen Laakirchen (1490), 0 e p p i'n g (1494), Aschach a. D. (1497), N e u f e 1den i. M. (1501), Haag a . H. (1525), N e u m a r k t a . H. (1536), doch will diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenm). Die um das Valentinsgotteshaus in L a a k i r c h e n gescharte Gemeinde hatte schon 1485 April 25 vom Stadtpfarrer von Gmunden Balthasar von Starhemberg· für drei Jahre einen „Gesellen" erwirkt und zu dessen Unterhalt jährlich 10 Pf. d zugesagt'"). 1490 März 30 bewilligte 143 ) Der bei Krackowizer F., Ergebnisse über die Besichtigung der Archive der Städte, Miirkte und Kommunen in Oberösterreich (1895), S. 91, erwähnte Stifts- ,brief von 1548 Erchtag vor St. Ulri chstag [,,Stiifft Brief auf St. Vlrichs Bene- ficiat zu Veckblaprugg. Anno 1548"] erwies s ich bei einer Oberpriifung des Ori.- _gina ls im Stadtarchiv V ö c k I ab ruck lediglich a ls Einantwortungsurkunde des U lri cbsbenefizium an den Benef iziaten Leonhard Puchner. 144 ) Kollationierte Abschrift der Gmundner Pfarrurkunden von 1665, Hs. 26, 1m Pfarrarchiv Gmunden. 2

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