Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

393 Entg·egnung mit der Feststellung, daß die Anklage zu Unrecht als eine Anklage des ganzen HerrenstandeH auftrete, da drei Landmänner") nicht unterschrieben seien und einige der Unterschriebenen sich schrift- lich und mündlich entschuldigt hätten. Die Handlung· richte sich geg·en den Landesfürsten. Besetzung und Entsetzung von der Hauptmann- schaft gebühre nur dem Fürsten. Maximilian I. habe ihn zum Haupt- mann gesetzt und letztwillig· mit der Verwaltung· betraut. Der Herren- stand hätte ihn sofort na ch des Kaisers Tod absetzen wollen, sei aber am Widerstand der drei übrigen Stände gescheitert. Die Benützung der Erbpfli cht zur Absetzung sei Gewalt. Nach dem Hinweis auf den mehr- hundertjährigen Namen und Stand seiner Familie, seine Dienste unter Friedrich III. und bis zum 37. Jahre unter Maximilian I., führt der Jörger die Verschärfung cl es Konfliktes auf das Bruck.er Libell von 1519 22 ) zu- rück, g·egen das er Verwahrung eingelegt habe . Die Titelfrage sei eine Ang·elegenheit der ganzen Ritterschaft. Er habe den Herren die Titel g·egeben wie vor der Annahme der Hauptmannschaft. Der Jörger ent- kräftete sodann die einzelnen Fälle 23 ), betonte, er habe den Herren, ,tapfer und ansehnlich Verehrung getan" 04 ) und lehnte eine Bindung· an die Ge- pflogenheiten früherer herrenständischer Hauptleute ab. Zum Vorwurf schlechter Regierung wäre er in offener Versammlung Rede und Antwort gestanden, aber es sei trotz Aufforderung ni emand aufg·estanden. Aus- führlich verteidigte sich der Landeshauptmann gegen die Bezichtig·un- gen wegen Zunahme der Straßenräuberei und der Überforderung mit Geleitg·eld. Die Tatsache der Straßenräuberei gibt er zu, er habe sich ihrer nicht erwehren können, doch seien unter ihm nicht wie früher solche vom Adel niedergeworfen worden. Den sechs Räubereien \vährend seiner achtjährigen Reg·ierung stünden während der ein- jährigen Regierung der Landräte drei Überfälle (,,namen") ganz in der Nähe von Linz gegenüber, obwohl die Regierung auf Kosten des Kam- mergutes bei 100 Pferde besoldete. Mit der spöttischen Bemerkung, man könne sehen, welch·e Lust jedermann zu Ausrottung· der Rauberei habe, beschuldigte der Jörger den Achaz von Losenstein einer sehr un- schönen Handlungsweise einem Beraubten gegenüber") . Der Landes- 21 ) Der Herr von Passau (am Rant.l: ,,von der Herrschaft, so se in Gn. in be- riirten Herzogtum") und die Grafen vou Schaunberg und Harcleck. °') Eder K., a. a . 0., S. 22 f. De1· Vorwurf richtete s ich in erster Linie gegen Hans von Scberfenberg-. 23 ) Es handelte sich um ein Schreiben cles Hans von Scherfenberg, zwei Briefe se ines Vaters an Haus von Starhemberg und um Beschwerden des Cyr iak von Pollheim, Veit von Zelking uncl Acha„ von Losenstein. Die zwei Briefe seines Vaters an Starhemberg entkräftete der Jörger mit dem Hinweis, sie seien von ~e inem Schreiber verfaßt worden, denn se in Vater habe wecler l es en noch schreiben können. ") Der Jürger hebt hervor, claß er e inem Herren einen Hengst, der ihm 1:10 floren gekostet, bisher ohue Vergleich unangefordert gelassen ha be. ") Iu einem Holz wurde der Knecht ei nes S<!hotten verwundet. Das dem Beraubten noch helasseue Güt lein nahm Achaz von Losenstein a l s Inhaber des dort igen La111.l gericlJtes gegen 1 f l. au sich. Als der Schotte den Wert dieses ,,d ingl ach" bei der Hauptmannschaft auf 8 fl. einklagte und der Jörger die Rück- gabe des Gutes gegen Erlag des Guldens verfügte, kümmerte sich der Losen- steiner nicht darum. Er war übrigens in einer anderen Sache von der niederöster - reichisehen Regierung in coutumaciam verurteilt worden uutl als eL" nicht bezahlte,

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