Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

391 Wolfgang Jörger von Tollet seine Ernennung zum Hauptmann des Landes ob der Enns durchzusetzen und forderte durch diesen Sieg den ganzen Herrenstand in die Schranken. Solange der Kaiser seine Hand über den Jörger hielt, saß dieser fes t im Sattel. Mit dem Tode Ma- ximilians aber hatte die Stunde der Abrechnung geschlagen. Die Herren suchten den Jörger als Schädling· des Landes zu brandmarken und for- derten unbedingt seine Entfernung, während der Jörger das Kessel- treiben gegen sich als unsachliche, dem Neid und der Mißgunst entsprun- gene Handlung des Herrenstandes bezeichnete und so die Ritterschaft noch fester an seine Seite band. Der von beiden Seiten um Gefolgschaft a.ngegangene Prälatenstand bewahrte strenge Neutralität. Jörger war Liebkind bei Maximilian I. gewesen und hatte gute Beziehungen zum Hof unterhalten. Allein sein kaiserlicher Gönner war tot und obwohl er 1521 in Augsburg seine Sache persönlich vor den Regenten vertrat, siegte der Herrenstand. Wolfgang Jörger mußte abtreten und Cyriak von Pollheim-Wartenburg wurde Landeshauptmann. Beide Männer waren von Anfang· an entschiedene Parteigänger Luthers .- Da der hoch- interessante Streitgang nicht nur über die Verhältnisse in den zwei Adelsständen, sondern im ganzen Lande ob der Enns von 1512 bis 1520 helles Licht verbreitet, rechtfertigt er eine genauere Darstellung. Den Kampf eröffnete eine Klageschrift des Herrenstandes, die den kaiserlichen Kommissären auf dem Landtag im Jänner 1520 vor der Erbhuldigung· zuging 10 ) . Di e Eingabe erklärte, die Unterzeichneten würden den Jörger als Landeshauptmann nicht mehr dulden und for- derten die Setzung einer anderen tauglichen Person durch die Kommis- säre. Da sich die Schrift an die Kommissäre „anstatt ihren Herren und Landesfürsten" wendete, trat der vornehmste Stand des Landes bewußt auf die Seite der Thronerben, was den Kommissären angesichts der demokratischen, vom Kleinadel und den Städten getragenen demo- k ratischen Bewegung eine wesentliche Erleichterung ihrer Lage ver- schaffte. Das Dokument hatten g·ezeichnet Bartlme von Starhemberg·, Gregor von Starhemberg, Jörg von Lichtenstein und Nikolsburg, Hans von Scherfenberg, Cyriak Freiherr von Pollheim, Christoph Herr zu Traun, Wilhelm Hans zu Losenstein, Veit Herr von Zelldng, Wolf Herr zu Volkensdorf und Sebastian Herr von Traun. Wolfgang Jörger berief sich auf seine achtjährige Tätigkeit als Hauptmann, auf seine Dienste unter Friedrich III. und Maximilian I. , auf die Testamentsverfügung des Kaisers, die ihn bis zur Ankunft der Erbherren mit der Weiterführung er in voll er Rlistung mit Ausnahme der rechten Hand und des rechten Fußes, das bl anke Schwert zwischen s ich uucl der Braut, mit Anna das La ger teilte. 1494 vermählte er sich mit J ohanna von Bor sel, Gräfin v on Verre und Gambra. Er wurde vom Kaiser mit dem Orden vom goldenen Vließ ausgezeichnet uud nach seiner Rlickkehr nach Österreich mit hohen Stellu~gen betraut. Stül z J., Vöck- labru ck, S. 52. Die zwei schönen Grabsteine dieses Paares sind in der Kirche von Obertalheim. Das Denkma l des Wolfgang von Pollheim abgebildet bei Halm Pb ., Hans Valkenauer und die Salzburger Marmorplastik, Kunst und Kunsthand- werk, Bd. XIV (1911), S. 158 f. und 161. Vergl. das Lichtbild, Tafel 7. 19 ) Ohne Datum. Dorsalvermerk: ,,Der Herren erste Schrift." Kopie in den 'l'olleter Akten . Bd . LIII. Alle Aktenstücke ohne Quellenanga be s ind di esem Fas- " ikel entnommen.

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