Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

386 Teiles des damaligen Adels. Vom Adel des Landes ob der Enns be- teiligten sich an dieser großzügigen „Heckenreuterei" Otmar und Mat- thäus Oberheimer zu Marsbach, Bartlme und Georg Oberheimer, Ulrich Hörleinsperder, zeitweilig hatte Wolf von Losenstein Pferde und Leute dabei 0 ) . Der aufsehenerregende Prozeß gegen Zeller im J ahre 1521, der mit der Hinrichtung dieses Rädelsführers in Linz endete, erhält in den Kämpfen des Herrenstandes gegen den Landeshauptmann Wolf- gang Jörger einen interessanten Hintergrund. Der P r ä 1a t e n s t an d unter der Führung des Abtes von Kremsmünster war der erste Stand und zeichnete die vorgelegten Aktenstücke zuerst. In wirtschaftlicher Hinsicht waren die Prälaten als Vorstände von Grundherrschaften an die Seite des Adels gerückt und es liegt in der Natur der Sache, daß die drei obersten Stände unter diesem Gesichtspunkt eine Front gegen die Städte bildeten, deren In- teressengebiet ein anderes war. Diese wirtschaftliche Gleichheit war so stark, daß sie sog·ar die konfessionelle Spaltung überdauerte. Die Land - tage der zweiten Hälfte des 16. J ahrhunderts bieten den eigenartig·en Anblick, daß die konfessionellen Todfeinde Prälaten und Adelige in wirtschaftlichen Fragen friedlich Hand in Hand gehen. Als der größte Teil des Adels verhältnismäßig sehr bald dem Luthertum zugefallen war und die Landtage Gelegenheit zur gesetzmäßigen Verankerung der A. C. geworden waren, geriet der Prälatenstand geg·en Adel und Städte, welche die gleiche Linie bezogen hatten, in eine isolierte Stel- lung. Rein äußerlich drückte sich diese neue Kräftegruppierung in einer Bezeichnung aus, die sich die weltlichen Stände selbst beilegten.. Sie nannten sich „die drei politischen Stände" und hatten dadurch dem Prälatenstand als g·eistlichen Stand den Sessel vor die Türe der Land- tagsstube gestellt. In den konfessionellen Kämpfen, während welcher das Ansehen der Klostervorstände mit dem Verfall ihrer Häuser und dem Vormarsch des Luthertums stark gesunken war, fiel dem Prälatenstand die schwere Aufgabe zu, auf den Landtagen die Rechte der katholischen Kirche gegen die übrigen Stände zu verteidigen. Dies war umso schwie- riger, als Passau und der Landesfürst die Anwälte der katholischen Sache waren. Es war im Land Überlieferung, daß die vier Stände stets gegen Ansprüche Passaus als Hochstift und gegen den Landesfürsten als Feind der Landrechte zusammenstanden. Durch den konfessio- nellen Spaltpilz war die Einheit des Ständekorpus zerrissen worden und eine innere Front entstanden, welche die äußere Schlagkraft schädigte. Die sieben lf. Städte erscheinen auf Grund reichlicher Zahlungen ziemlich früh an der Seite der übrigen Stände und galten als der letzte Stand. Die Stellung der Städtevertreter war in verschiedener Hinsicht anders als die der übrigen Landstände. Vor allem war ihre Land- schaftszugehörigkeit nicht persönlich, sondern sie waren S t ä d t e- vertreter, meist hervorragende Mitglieder des Rates. In der Art und Weise ihrer Fertigung drückte sich dieser Sachverhalt deutlich aus. Es unterschrieben z. B. Linz und Wels, nicht einfach die Deputierten.. 9 ) Prevenhuber V., Annales Styrenses, 8. 217 f.

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