Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

380 Jahrtage an sie g·ekommen. Dazu gehöre ihnen die Mehrzahl der Häuser in den Städten und Vorstädten als Benefizien und Klöster, die kein Mitleiden bei den Steuern hätten. Die geistliche Obrigkeit in den Städten verlange die Präsentation der Benefiziaten bei Bürgerbene- fizien. Ein Viertel der Häuser in Wien gehöre den Bürgern, der übrige Teil und der g-rößte Teil des Volkes der Geistlichkeit. Die Rückführung der Häuser in bürgerlichen Besitz wird auch im Interesse der Mehrung des Kammergutes gefordert. Für die obderennsischen Städte, die Hich der Eingabe angeschlossen hatten, konnte weniger die Gleichhf:'it der Verhältnisse als die Tendenz der Schrift maßgebend sein, wenn auch im eigenen Land die Last der Burgrechte und Zinsen nicht klein war. Das dritte Aktenstück 402 ) ging von Wien und den Städten aller 5 Erblande aus, war aber von den Verordneten aller übrigen Länder unterstützt, die sich offenbar auf einer Länderkonferenz zusammen- gefunden hatten. Die Eingabe verweist auf die starke Vermehrung des geistlichen Besitzes durch Grundrechte und Käufe. Kein noch so klei- nes Fleckl sei von Zehent frei. Die Geistlichen schenkten neben der Bürgerschaft in allen Städten Wein und große Frühstücke um geringes Geld aus. Sie könnten das tun, die Bürger aber hätten Weib und Kinder und müßten Steuern zahlen. Das Verbot des Weinausschanks und das entsprechende Verhalten mit Zehent und Burgrecht wurde er- beten. Es ist bezeichnend für die städtischen gravamina gegen den Klerus, daß sie fast ausschließlich von wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten (Häuser- und Grundüberbesitz des Klerus, Steuerfreiheit der Geist- lichkeit und Weinausschank in den Pfarrhöfen) eingegeben sind. Man darf diesen tiefgehenden Gegensatz bei der Entwicklung der Glaubens- spaltung in den Städten nicht gering anschlagen. e) Die ob deren n s i s c h e n Bauern g r a v am in a bei den Innsbruck er V e r h an d 1u n gen (Juni 1 5 2 5). Diese Gravamina führen wieder in das Land ob der Enns zurück, das mitten in den Zuckungen der ersten großen sozial-revolutionären Krise von 1525 lag. Die Innsbrucker Verhandlungen waren eine Kampfpause, beiden Teilen für Rüstungszwecke erwünscht. Sie zer- schlugen sich bei dieser Sachlage und die Entscheidung fiel durch die Machtmittel. Besondere Bedeutung kommt den Beschwerden als Bauern- gravamina zu. Es ist die Stimme des Bauern, der im Land ob der Enns - zum Unterschied vo11 Tirol - niemals landständisch war, und zwar des aufständischen Bauern im Zeichen des Pflugradls, die aus diesen Anklagen tönt. Im Hintergrund stand der „gemeine Mann". Schon die Fertigung der Eingabe 403 ) verrät das Unfertige ihrer Herkunft. Das '") ,,Aus den Gemainen Beschwerungen." Dorsalvermerk: ,,Beswarung wider die geistlichen. Zu den Anndern sachen Zulegen. Die schrift so eingelegt worden ist Doctor Kaufmann zuegestellt 21. Juny Ao 24." Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, RK., Religionsakten, Fasz. 2. ' 93 ) Sie lautete: ,,Die drei Herrschaften Kammer, Kogl und Frankenburg sambt ander Pfarrmeuig und Herrschaften unterworfen im Land ob der Enns,

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