Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

369 fall", ,,Fallgeld"), eine Steuer an die Herrschaft bei Vererbung von Gütern in fremde Herrschaften. Anfang und Ende aller Bauerngrava- mina waren Robot und Freigeld und gerade diese mußten auch an die geistlichen Grundherrschaften geleistet werden. Auf den Innsbrucker Verhandlungen 1525 erklärten sich die Bauern lange Zeit von geist- lichen und weltlichen Obrigkeiten wider Gott, Ehre, Recht und das hl. Evangelium bedrängt. Ihre zwei H au p t b e s c h w e r d e n gegen di e Geist 1 ich k e i t zielten auf das Stellvertretersystem und das Absentgeld• 1•) sowie auf die Bereicherung 475 ) und das Prasser- leben der Kleriker mit ihren Konkubinen und die Hartherzig·keit gegen die Armen. Das sind sehr ernste Vorwürfe und wenn sie auch in der Erregung einer revolutionären Er;1ebung gefallen und deutlich von der großen kirchlichen Revolution beeinflußt sind, muß auf ein gespanntes Verhältnis zwischen Klerus und Bauernschaft auch für früher geschlossen werden. Besonders gilt dies für die Gebirgsbauern. Bei ihnen wollte die Erregung längere Zeit nicht abklingen und gerade sie standen vielfach unter geistlichen Herrschaften (Garsten, Gleink, Spital a. P., Kremsmünster, Traunkirchen, Mondsee) . Dennoch darf weder die wirtschaftliche Lage des Bauernstandes noch seine Einstellung zu Kirche und Klerus grau in grau gemalt wer- den. In den fruchtbaren Mittelgebieten des Landes herrschte. t e i 1- w e i s e r W o h l s t a n d. Die Bauern hatten im zahlreichen Volk beim Salz- und Eisenwesen ein gutes Absatzgebiet, verdienten beim Anzug der Preise durch den Aufkauf wichtiger Lebensmittel durch Großhandelsgesellschaften und konnten Vieh, Leinwand und Holz aus- führen. Auf dem Weiser Landtag 1517 brachten die Landstände den Kauf adeliger Gilten und Güter durch Bauern zur Sprache. Der Inns- bruck.er Ständetag von 1518 brandmarkte Zutrinken, große Hochzeiten und Begäng·nisse, Kindlmähler, Ladschaften, Fastnachtstreiben, Klei- derluxus•10) u. a. auch als Laster der bäuerlichen Bevölkerung. Der Türkenanschlag von 1523 unterschied bei den Prälaten Bauern über 1000 fl. (Abgabe 1 fl.), 1000-500 fl. (2 s), 500-100 fl. (1 s), 100-50 fl. (½ s), 50-25 s (12 d). Ähnlich war es bei den Bäurinnen. Die Bestiftung· von Landkirchen zeigt, wie das wertvolle Beispiel von Laakirchen aus- weist, eine unerwartete Beteiligung von Seite der Bauernschaft. Cha- rakteristisch ist freilich die Sorge um die eigene Kirche. Das Verhältnis war jedenfalls nicht zuletzt" durch die wirtschaftliche und rechtliche Ab- hängigkeit der Bauern, außerdem dur~h die aufgezeigten Schäden der 474 ) Die Pfarrer setzten Vikare auf die Pfarren und diese mußten große Absent geben. Die Vika r e bedrängten die Pfarrkinder mit Seelschatz und anderen ungebührlichen Erfindungen. Das A bs entgeld führe der Pfarrer hinaus , der K irche wurde ni cht ein H e ller. Czerny A. , Der erste Bauernaufstand in Ober- ös terrei ch 1525, S. 110. 41 ') Trotz des „herrlichen Au skommen s" (Zehent , Gi l ten, Jahrtage, Gefälle) der Geistlichkeit, mußten ihr alle Dinge besonders bezahlt werden. Aus diesen Gefäll en und dem, was sie mit List und Drang an der Predigt erzwingen, sam- meln sie große Schätze und vertun sie mit ihren Köchinnen . Ebenda, S. 111. 41 ') Bauern und Arbeiter durften kein Tuch tragen , dessen Elle über 1 ung. f l. kos tete, keine Perlen, Gold, Samt und Seide. Ihre Weiber, doch nicht die K inder, durften zur Verbrämung ihrer Kleider eine ha lbe Elle Seidenzeug verwenden. Zeibig, S. 244. 24

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