Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

368 Lehner u. a . wiederspiegelt. Dazu kam die g e m i s c h t e A r t d e s Herren dienst e s, Gelddienst (,,trockener Pfennigdienst"), Zehent (Traid- und Kuchelzehent) und persönliche Dienstleistungen (besonders alle Arten von Robot). Beide Formen zusammen erzeugten einen be- ständigen stillen Kriegszustand zwischen Herrschaft und Holden, der durch verschiedene Umstände verschärft wurde. Die wichtigsten waren die Ungleichheit der Leistungen und Herrenforderungen, die bei dem Durcheinander vieler Herrschaften in einem einzigen Pfarrgebiet auf- reizend wirkten, Willkür der Pfleger und Urbaramtleute, die Umwand- lung der Natural- in die Geldwirtschaft bei fortwährender Verschlechte- rung der Münze, die allgemein geübte Lastenüberwälzung auf die Untertanen, die steigende Rechtsunsicherheit infolge der Entwertung -des Gewohnheitsrechtes (,,Brauch und Herkommen") zugunsten des geschriebenen Rechtes (,,Brief und Siegel"). Auch der Klerus lebte unter diesen einem gedeihlichen Verhältnis abholden Wirtschafts- formen . Fünfzehn landständische Klöster waren Grundherrschaften, die Herrschaft Ebelsberg war bischöflich. Für viele Untertanen war daher der Abt in doppeltem Sinne „Herr". Das System griff aber viel weiter, denn der dem Bauernstand Angehörige hatte auch a 1 s Mit- g 1 i e d d e r P f a r r m e n i g seine Ab gab e n zu leisten. Da war als Grundsteuer der Pfarrzehent in verschiedenen Abstufungen (Kir- chenzehetner), da waren die der Kirche verstifteten Bauern (,,Kirch- bauern", ,,Stifter"), die unter dem Zechmeister oder den Zechpröpsten standen und die zum Pfarrhof geordneten Bauern (,,Pfaffenbauern", „Wimmer"), die dem Pfarrhofdominium oder einfach dem Pfarrherrn unterstanden. Außer diesen voll ausgeprägten Formen der Abhängigkeit :gab es zahlreiche geringere Grade, aber man begreift, daß die geringste Jahresgilt oder die kleinste Reichung für beide Teile einen steten Anlaß zu Reibereien abgab. Auf dem Hintergrund solcher Verhält- nisse mußte sich das Verhältnis zwischen Klerus und Bauernschaft schwierig gestalten. Im ersten Bauernaufstand des Landes ob der Enns 1525, einer Welle der gewaltigen Bauernrevolution Deutschlands, erhoben die Bauern ganz genau festgelegte Anklagen gegen wirtschaftliche Unter- drückung und gegen den Klerus. Zur ersten Gruppe rechneten sie das „Fürkaufrecht" der Städte und Märkte' 70 ), das „Anfailrecht" 471 ) der Obrigkeit, den „Waisendienst" 472 ), den „Tafernzwang" 473 ) und in ·erster Linie Robot und Freigeld, eine Besitzveränderungsabgabe. Die wichtigsten Formen waren das Kauffreigeld (,,Anlait" und „Abfahrt", allgemein „Reichnuß"), gewöhnlich 10 Prozent des Schätzungswertes (auch bei Tausch, Schenkungen usw.), das Annahmefreigeld (,,Sterb- haupt '. , . ,,Besth;wpt"), das beste Stück Vieh, das sich der Grundherr Pfirµ '.J'o,d, ei!les , Upt~rtanei;i an_eign,e,te, u9-d, , da,s Tqdfa)Jfrejg!il4!,¼"1RcJ- -Jr'" · , ... ,i r,Pf-t nr-, ~· ,~! (f t•) .~i .. · ..... 1~· t; tl - ~l!I f'~) Der }:lauer mußte seine Sache . zuerst .in j Stiidten nnd 1 Mai:kten zu ver- -flati.fen 1 StlCh\fn 1• 1 '.1 1 1 ~ • • ·~ j ''l ·' • 1 ' \JH ., f. , "" ·1· i q·, H t,ri·•·" 1 ·:Fi •f 1 J!De' Bauerfimll.ßte sefne,}E:rzebgmJse ·; zueii~t ! seiner -@briil,keitJ 'zu-nl. JiHl]!f :anbieten. 472 ) Überlassung ..von ·•Kfodern , an den Erbhen•n ·•:l'ür einige , .J·ahre. , · ,,:;· • ··~ 7 ~)-!.Hoclizei.tenrmnd· Zelfoungen waren an dfe ,1Ho'ttafe'rnen geb'nfrden .

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