Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

366 sodann Verwandte, das Dienstvolk, die Schuldner u. a . Seine Haus- frau Lukretia erhielt ihr Heiratsgut 1400 Pf., das beste Stück Silber- geschirr, 4 Mark vergoldetes Silber, 1/. der Fahrhabe,. alle Kleinodien, die Verwaltung über den Hof in Steyr, den Hof in Nußdorf, Wein- gärten u. a. Der Stadt Steyr verließ Fuchsberger den Zeug in Aichet zugunsten armer Schleifer und Handwerker gegen einen Jahrtag. Ein Vergleich beider Testamente (A und B) ergibt einige vielsagende Unter- schiede. A stiftet eine Wochenmesse, eine Reihe von Jahrtagen und setzt den Dreißiger an, B begnügt sich mit einem Jahrtag. A bestimmt Wallfahrten, B hat ein Legat für die Lateinschule. In B erhalten das Spital und das Bruderhaus den Hauptteil der freien Erbmasse und es tritt eine Heiratsstiftung auf. Der Hinweis auf die Gebäudeerhaltung von St. Gilgen und die Orgel häng't wohl mit dem Steyrer Stadtbrand von 1522 zusammen, von dessen Folgen sich die Pfarrkirche noch nicht er- holt hatte. B enthält trotz der Wertverschiebung vom Relig·iösen in das Karitative zwei Geistliche als Legatsträger, ein Zeichen, daß die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Klerus und Bürgerschaft noch nicht gerissen waren. G e g e n s ä t z e u n d S c h w i e r i g k e i t e n zwischen den Geist- lichen und den Bürgern entsprang·en in den meisten Fällen unge- klärten Rechtssachverhalten, die zu langwierigen Rechtsfehden führten. Die wichtigsten Streitgeg·enstände waren der Pfarrhof, die Kirche (Ge- bäudeerhaltung·, Kirchenrechnung), die Steuern (der Geistlichen und besonders der Benefizien), die Beeinträchtig·ung des Gewerbes durch Weinausschank in den Pfarrhöfen. Die rechtliche Stellung der Pfarr- höfe gegenüber der Stadt stand beg-reiflicherweise bei Veränderungen der Lehenschaft jedesmal im Mittelpunkt gegensätzlicher Auffasun- gen407). Die H e r h a 1 tu n g d e r K i r c h e und die K i r c h e n r e c h- n u n g waren Aufg·aben der Stadt. Die Raitung des Zechmeisters fand in Anwesenheit des Pfarrers auf dem Rathaus statt, die Auslagen liefen zu Lasten der Kirche. Verschiedene Gewohnheiten verwickelten den Sachverhalt und in der Zeit der Glaubensspaltung gehörte die Kirchenrechnung zu den hitzigsten Streitgegenständen der örtlichen Kämpfe. Eine ernste Rechtsunsicherheit bestand hinsichtlich der Steuern der Geist 1 ich e n. Während die Städte grundsätzlich am „Mitleiden" mit der Stadt festhielten, bestand das Vizedomamt auf der unmittelbaren Einzahlung der Steuern in die Landeskasse. Ge- wohnheitsrecht und Satzungen der Stiftsbriefe hatten diese Frage zu einem unentwirrbaren Knäuel verwickelt. Sogar die Benefizien ein und derselben Stadt waren verschieden gestellt, ja in einem Zeitraum von 10 Jahren läßt sich manchmal sogar innerhalb desselben Bene- fiziums eine Veränderung der Steuerpraxis nachweisen. Das W e in- . : . · · ·, • •l ~ • · . ' i , l , , , .. , •~~); 14~9., pe~~!Hber 1~ g,ing .>'_dureh, · päpstlich 0 e.. , V_e~f~gung _ <).ie ,,bisphöfliche ?l;aq-~ ,'1m.u~den_in denJ,B?_sttz, .:~<i(l,dernbui:g~ ü~er. ,pi_e_, ff\ierl_jche_, Übergabe ,d\lr )~1:r,che,.,e_rfol&'.te yo,r cl.tir . ~irch.\lni;>for,~e _an d.i,e,_Dechantin ..:U1111bru,·a; von _'J'.annberg durch den passauischen Notar Johann Mqser. .Als der .-)Ia1,1ptmann,_des. Lancjes. den Pfarrhof dem Klq.~~er 11inantworten , ~ollte, _. weiger.t~n ,§ich i:iiciiter und' Ra·t, den Kl~sterleuten den l>f!lrrho~ zii, i.iberl_assen ,.und , fi.i&"tim ,sich , erst l,\Uf •den Be- fehl Friedrichs III. Krack9_wizer F'.., _Gmunden, ;Bd. II, , 8. ~-~" - i--' ,. •. ,,,<! ,-

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