Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

351 jedoch die Pfarre durch einen Vikar verwalten. Dieser, um 1520 ein gewisser Stephan Reiter, scheint zur Hereinbringung· des Absentgeldes alte Stiftungen, darunter eine Meßstiftung des Dietmar von Losenstein von 1359 304 ) abgetan zu haben. Die Erfüllung wurde aber verlangt, worauf 1520 November 27 der Pfleger von Tannberg einen Schied- spruch fällte 305 ). Bruderschaften und Mag·istrate als Aufsichtsbehörden hatten daher ständig Forderungen und Klagen über den Klerus. 1494 hatte z. B. die Fludererzeche in Steyr gegen ihren Kaplan Hans Metl wegen Vernachlässigung des Gottesdienstes beim Abt von Garsten und Dechant von Enns, dem Pfarrer von Wallern Thomas Obennander, die Anzeige erstattet. Der Kaplan zog 8-14 Tage ohne Willen der Bruder- schaft fort, unterließ die Messen oder las auf anderen Altären Messe und beschwerte die Stiftsholden ohne Wissen der Bruderschaft mit Steuern 30 "). Der Kaplan hatte bei Strafe von 20 ung. fl. einen Revers zu fertigen. 1509 mußte der Vikar von Linz verhalten werden, den Gottesdienst „wie von altersher gebräuchig" zu zelebrieren 307 ). Anderswo, z. B. in Freistadt 1523 führte der Klerus die Minderung des Gottes- dienstes auf die Verweigerung der Hausdienste der Stiftleute zurück 308 ). Zwei Tatsachen sind auf jeden Fall erwiesen, Unreg·elmäßig·keiten mit Stiftungen und die genaue Überwachung der Stiftungen durch das Volk. Schließlich ist noch einer heiß umstrittenen Frage zu gedenken, deren Gegenstand aber nur teilweise dem Klerus angelastet werden kann, des Weins c h an k s in Pfarrhöfen. Der starke Weinbau im Land ob der Enns, besonders im Aschachwinkel, die zahlreichen Weingärten obderennsischer Besitzer im Land unter der Enns und der in allen Volkskreisen verbreitete Weingenuß waren der Hintergrund für die das ganze 15. und 16. Jahrhundert zwischen Adel und Klerus geführten Kämpfe um das Recht des Weinschanks in Pfarrhöfen. Von den zwei Gründen, die der Adel gegen das Weinauschenken in Pfarrhöfen ins Treffen führte, Unschicklichkeit wegen der damit verbundenen Aus- schreitungen, und Verödung der eigenen Tafernen, war nur der zweite Grund ausschlaggebend. Die Tafernen am Sitz des Edelmannes und bei seinen Kirchen waren wegen der Ungeltfreiheit eine vorzügliche Einnahmsquelle. Der Schankbetrieb in Pfarrhöfen durchbrach aber den Tafernenzwang der Untertanen. Alle Versuche Maximilians I., auf dem Weg über Passau dieses Leutg·eben einzustellen, scheiterten. Doch sei nicht verkannt, daß es sich um einen Fall rechtlich nicht ganz klaren Wettbewerbs handelte, der mit Ärgernissen verbunden war, die 804 ) Strnadt J., 'Velden , S. 283. 396 ) 1525 Samstag nach Ulri ch la utete Punkt 8 der Beschwerden der Her- leinsper ge r schen Untertanen, sie müßten j ährli ch dem K irchherrn 40 Pf. geben, die der Vikar von ihn en schinde und schabe. Die „Wacht" (1 Hahn, 1 Leib Br ot, Umreitkäse), die der Vikar forderte, bezeichneten sie als Neuerung. Musealarchiv, Akten, Bd. XL. 3 ") Der Schiedsspruch der · beid en Vorgesetzten von 1495 Jänner 21 im Diplo- matni·, Bd. XXVIII, n ac h dem Original im Stadtarchiv Steyr. 397 ) Sint, Bd. I, S. 231. 398 ) 1523 behaupten Dechant Stephan, 3 Kooperatoren und 6 Benefiziaten, daß sie seit 4 1 /2 J ahr en keine Hausdienste mehr erhalten hätten. Diplomatar, Bd. XXIX, nach dem Original ira Stadtarchiv Freistadt.

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