Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

349 durch den Offizial3 84 ). Im Umkreis der Vorwürfe über G e l d g i e r herrschte die Klage wegen der Überforderung mit Seelgerät und Stol- gebühren und des Drängens zu Stiftungen vor. Das Münzbacher Urbar 1517 sprach dem Kaplan die Hälfte eines „Geschäftes" zu , das eine ehrsame Person vor ihrem Ende tat . Darin lag ein Anreiz zu Drän- gelei385) . Weit verbreitet war das Aufnötigen eines großen „Seel- schatzes", im Weigerungsfall die Sperrung des Begräbnisses und des Freithofes 38 "). Als ganz böser Mißbrauch ist die Spendung der Sterbe- sakramente gegen Pfändung zu bezeichnen 387 ). Ein vielumstrittenes Gebiet waren von jeher die St o l g· e b ü h r e n. Wiederholt suchten Pfarrgemeinden zu einer friedlichen Regelung zu kommen und, wie der Vertrag zwischen Gleink und seiner inkorporierten Pfarre Dietach von 1498 November 12 beweist, hie und da mit Erfolg 388 ). 1525 erhoben die zwei Garstner Pfarren Steinbach und Aschach a . d. St. bei den lf. Reformationskommissären in Steyr Vorstellungen wegen Überforde- rungen mit Stolgebühren und drangen mit ihren Ansprüchen durch 380 ) . D 84 ) Absc hr ift des Befundes, Waldhausen 1528 Juni 27 im Archiv des Bundes- ministerinms fiir Unterr i cht in Wien, IV. A. 3. 385 ) Diözesanarchiv, Hs. 42. 386 ) Vergl. Weiser Landtag von 1517, Annal en, Bd. I, BI. 163. Der 1.u Inns- bruck 1518 erhobene Vorwurf, daß Geistliche das Besthaupt oder eine Geldabl öse als Seelgerät forderten, trifft nach meinen Kenntn issen dieser Zeit fiir das Land ob der Enns nicht zu. Zeibig H., a. a. 0., S. 249. Es könnte sich nur um das Frei - geld (laudemium) beim Tod von Grundholden handeln, das aber mit Seelgerät nichts zu tun hatte. Ein übles Beispiel in dieser Richtung gab der Gmunclner Stadtvikar Paul 'l'annstätter um 1520. Krackowizer F., Gmunden, Bel. II, S. 126. 3 87 ) Gravamen auf dem Weiser Landtag 1517. Annalen, Bel. I, BI. 163. 3 88 ) Das Abkommen lautete: Dietach gehört zu Gleink, der Abt besetzt die Kirche mit dem Pfarrer. Das See I gerät beträgt von einem Kind 7 d, von einer D irn, Knecht oder Tochter, die man mit der Heiligkeit aufri ebt 14 d, von einer Hausfrau oder angesessenem oder behaus tem Mann ob arm oder reich, 32 d, nicht mehr noch weniger. 'l' au r e. Iu der ersten Taufe 12 d, davon gebühren dem Mesner G cl. Der Freit h o f von D. soll verhütet sein, damit man keinerlei Vieh darauf treiben odei; gehen l äßt. Sonst soll der Mesner das Vieh wegtreiben, aber ihm ke in en Schaden tun . Das Gras kann er abmähen . Der Z e c h meister hat dem Pfarrer zu geben den 3. Pfennig aus Stock und Sammlung zu a ll en Kirch- weihen. Der Pfarrer soll an diesen K irchweihen die Kirche mit 3 Pries tern be- ~ingen und hat an diesen Tagen dem Zechmeister das Mahl zu geben. Der Zech- meister hat uns 1 Kancll Wein zu geben. Am St. Mertentag gebührten dem Pfarrer 6 Pf. Unschlitt und zu Lichtme fl 1 /, Pf. Wachs. Jeder Mesner soll hinfiir mit des Pfarrers Gründen (Weide, Futter, Statt) unbekümmert sein und seinen Mist geben, wem er wi ll. Bei der Kirche, was ihm zugehört, treu, flei ß ig und nicht Hissig verri chten. Er hat dem Pfarrer zu Weihnachten zu dienen, ihm 16 d und Weißbrot zu reichen. Jeder Mesner kann Brunn und Wasser, Feldguß oder Mist- wasser. was r innt flie 1encl vom Pfarrhof vom Freitag abends bis Sams tag abends nutzen und ohne Irrung vom Pfarrer auf die Wiesen des Mesnerhauses kehren. Diplomatar, Bd. XXVIII, nach dem Original im Gleinker Archiv. 3 8 9 ) Die Pfarrer hatten statt des Seelgeriits von 7 d 6- 10 Schilling verlangt. Der Prälat gab ihn en den Abschied, daß sie nur zu 7 cl verpflichtet seien. Bei Todesfülleu niihmen die Pfarrer gar nichts, der Pfarrer von Steinbac·h verwei se sie immer nach Garsten. Das sei bei der großen Entfernung eine l' eschwcrung und eine Veriichtlichmachung des Priilaten. Sie befiirchteten, daß die Pfarrer auch in Zukunft nichts nähmen, die Seelgerätschuldn er aufschrieben und nad1 ein iger Zeit, was sie schon friiher getan, ihnen das Sakrament bis auf die Zahlung ver- hielten. Die Kommissäre verboten den Pfarrern die I!eschwerungen mit Seel- schatz, Exequien und Prevent, die Verha ltung des Freithofes und der Gottsehr

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