Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

340 „Burgrechtdienste" einer bestimmten Anzahl von Häusern und Grundstücken innerhalb des Burgfrieds dazu. Die Erträgnisse der Stiftungen 350 ) und die Stolgebühren für bestimmte Amtshandlungen er- gänzten das Einkommen 357 ) . Besondere Einkünfte, wie Verehrungen (Weinspenden) der Bürgerschaft oder Salzdeputate, sind weiter nicht bArücksichtigt. Demg·eg·enüber standen die Ausgaben, die sich auf die Besoldung der Gesellpriester, teilweise Br,solrlung des Schulmeisters und Organisten, auf die Dienstbotenlöhne und die Steuern erstreckten. Diese Einnahmen und Ausgaben sind nicht zu verwechseln mit denen des Zechamte,- 3 " 8 ) . Kleinere Instandhaltungskosten des Pfarrhofes hatte der Pfarrer :z.11 tragen, größere gingen zu Lasten des Lehensherrn. Im allgemeinen fällt das nicht große reine Geldeinkommen aus Renten und Gilten auf, der Hauptertrag an Geld kam von den Stiftungen und aus dem Stolare 350 ). Die Durchschnittsclotation eines B e n e f i z i a t e n in Geld waren .32 Pf. im Jahr. Stiftungen mit 40 Pf. waren selten 300 ), dagegen betrug die Stiftungsrente häufig weniger bis 20 Pf. Das Einkommen war je- doch in diesem Fall durch Zehente und Dienste reich ergänzt. Ein Haus oder eine Wohnung war mit einem Benefizium regelmäßig ver- bunden. Bei Renten unter 20 Pf. handelte es sich um Halbbenefizien. Die große Spannweite in den Benefizien erklärt sich aus dem Alter mancher Stiftungen, Aufstiftungen waren daher keine Seltenheit 361 ). 360 ) Die Ertragsanteile für die Pfarrer sind ganz verschieden. 807 ) Das Miinzbacher Urbar von 1517 verzeichnet folgende Stoltaxen für den Pfarrer: Ein gesungenes Hochamt oder Lobamt, Pfarrer oder Vikar, 24 d. · Ge- sungene Vigil und Seelamt 24 d . Grabgang steht beim Pfarrer. Wenn ein Toter mit Gesang zur K irche und zum Grab getragen wird, Konduktpreis steht nach Weg und Berg beim Pfarrer . Taufgel d kein Anteil außer bei unehelichen Kindern. Doch kann es der Pfarrer begnaden. Heirat: die Braut gibt ihm eine Henne. Seelamt gesungen allein 12 cl, gesungene Vigil allein 12 d, gesungene Vesper allein 12 d. Lichtmeß 1 12 Pf. Wachs. Bei cler Mette zu Weihnachten und Ostern miissen die Zechleute die Lichter reichen. Würde man kiinftig mehr Metten singen, müßten mehr Lichter gereicht werden. Diözesanarchiv, Hs. 42. 35 8 ) 1543 hatte der Pfarrer von Linz Auslagen 20 Pf. d Präbende auf die Schule, für Schulmei s ter und Kantor. 20 Pf. d fi\r 2 Gesellpriester auf den Tisch, fiir die ;Besoldung läC-t er ihnen die \Zustände in der Kirche und behält sich nur das Opfer. Sons t miißte er ihnen bis in 64 Pf. cl geben. An Steuer 21 Pf., 15 s, 15 d. Der Kirchmeister gab dem Mesner 24 Pf., 4 d, dem Organisten 24 Pf., dem Schulmei s ter 50 Pf., dem Kaplan des Austerstiftes 24 Pf. Visita tiousakten 1544 im Landesarchiv und im Stadtarchiv Linz. 359 ) Flir die Entwicklung der Stolgebühren im 16. Jahrhundert sind wert- voll Girillnberger 0., Stolgebühren um 1550 (aus der Filiale St. Ägid in Ottens- heim), AGDL., Bd. III (1906), S. 382 r., und Stiilz J., Einige Fragmente zur älteren Pfarrgeschichte von !Gutau, St. Leonhard ,(Beschwerden gegen Pfarrer Hans P lab 1596), LQSch., Bd . XXI (1868), S. 215f. 360 ) 40 Pf. d betrug der Jahresgehalt des Schl oßkapl a ns und Pfarrers zu St. Gandolf im kaiserl ichen Schloß von Linz, den Friedrich III. ges tiftet hatte. Aus dem Briickenbrief Maximilians I. für Linz von 1497 März 3. Ko ch M., Bei- träge zur Geschichte der Sta dt Linz, Musealblatt 1841, S. 101. 361 ) über die Linzer Benefizien sagt die Visitation 1544 auf Grund der Ein- lage 1543 folgendes: 1. St. Anna - Stift: 1 Bauer dient 14 s Geld, 24 Metzen Korn, 30 Metzen Hafer, G Metzen W"e izen, 2 Metzen Gerste . Dazu gehören eine Behausung und 2 Weingärten in N. 0. Verpflichtung: 2 Messen in der Freithof- kapelle und 1 zu St. Margareten. 2. AI l er h e i I i gen a 1 t a r: 11 Pf. (G von

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