Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

319 und wäre dem Passauer Bischof nur die Weihesteuer schuldig. Dieser entziehe jetzt die Priesterschaft der Landschaft und schlage fast jähr- lich „bischöfliche Sondersteuern" auf den Klerus 208 ). Unter welcher Form, ob als cathedraticum, synodaticum oder einfach als subsidium caritativum, ist nicht bekannt. Unter den s o n s t i g e n Ab g· ab e n des Klerus außer den Taxen und den landesfürstlichen, städtischen und bischöflichen Steuern, spielte das A b s e n t g e l d die Hauptrolle. Das Absentgeld war eine jährliche, nach der Güte der Pfründe schwankende Geldsumme, die der rechtliche Inhaber der Pfründe (Kloster, Oberpfarrer) von dem empfing, dem er die Pfründe verlassen hatte 200 ). Die inkorporierten Stiftspfarren kannten an sich das Absentgeld nicht, entrichteten es aber, da sie meist von Weltpriestern besetzt waren" 00 ). über die s c h ä d l ich e n Wirk u n- g e n dieser Absentgelder sagt die Visitation von 1528: , 1 Es wird lauter befunden, daß wegen der großen Absenzen, so die Vikare ihren Kirch- herrn reichen müssen, die armen Leute fast übersetzt gewesen und zum Teil noch. Wo dieselben geringert würden, möchten noch mehr Bürden von den Armen abgelegt werden'' 301 ). Verschieden vom Absentgeld, aber öfters mit diesem zusammengeworfen, war die „Re f u s i o n" 302 ). Sie war eine Entschädigungs- oder Ausfallssteuer, die dem Pfarrer bei Neuerrichtung eines Benefiziums oder beim Ausbruch einer Filial- kirche303) zukam und jährlich zu entrichten war . Als Ergebnis stellt sich heraus, daß von einer Steuerfreiheit des Klerus keine Rede sein konnte. Dagegen ergaben die verschiedenen bischöflichen und landesfürstlichen Ansprüche auf die Steuergelder des Klerus für diesen eine schwierige Rechtslage. Diese war durch die außerordentlichen Steuern von beiden Seiten noch erheblich gesteigert. Das Absentgeld erwies sich neben der Kollationstaxe und dem Posseß- geld als eine weitere drückende Belastung des Seelsorgsklerus und muß mit seinen Auswirkungen zu den schweren Schäden der vorreformatori- schen Zeit gerechnet werden. Es g·ilt zum Schluß die Spoliation, den wundesten Punkt des g·anzen Fragegebietes, ins Auge zu fassen. " 8 ) Zeibig H ., Urkunden und Aktenstiicke zur Geschichte der österreichischen Landtage 1509- 1540. AöG., Bd. XIII (1854), 8. 328. 299 ) Das Absentgeld von Gmunden z. B . betrug im 15. Jh. jährlich 168 Pf. d, sank iu den Wirren des 16. Jh. auf 40 Pf. und stieg iu der zweiten Hälfte des 18. Jh. auf 400 fl. Krackowizer F., Gmunden, Bd. II, S. 49 . Der Vikar von Aussee hatte ab 1429 vom Pfarreinkommen (150 fl.) jährlich 32 fl. der Äbtissin von Tra un- kirchen zu reichen. P lazer M., Traunkirchen-Aussee, S . 5, Anm. 2. • 00 ) Die Inhaber der Florianer Pfarren Vöcklabruck, Ried i. R. , Nieder- waldkirchen, Miihldorf bei Spitz (NO.), zahlten Abscntgelder an das Stift und zwar die ersten Pfarren jährli ch 20 Pf. d, Mühldorf 8 Pf. d. Czerny A., Geschäfts- leben, 8 . 23 . Gramastetten reichte 1540 jährlich G Pf. Absentgeld nach Wilhering. Schiller L., Zur Geschichte der Pfarre Gramastetten, MB., Bd. XIII, 8. 134. 301 ) Abschrift im Archiv des Bundesministeriums fiir Unterricht, \Vi en (C. 23. Fasz . 4). IV. A. 3. 302 ) Vom Austnerstift in Linz erhielt der Pfarrer jährlich 4 s „zur Refusion". • 03 ) Der Kaplan von Perg hatte ab 1542 dem Pfarrer in Naarn jährlicb 2 fl. Rb. ,,zu einer Refusiou vnnd Pfärrlicb Recht" zu geben. M:arktarchiv Perg, Hs. 16, Bl. 7 f.

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