Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

318 nur unter der Stadt und dem Spittelmeister, später (1544) reichten sie dem Spital nur mehr den Dienst und gaben Steuern und Anlagen in die Vogteien 202 ). Auf dem einst rein kirchlichen Gebiet der Testamente und frommen Stiftungen hatte die kanonische Form längst aufgehört und Vertreter der Städte handelten mit bei diesen Rechtsgeschäften. Die Stifter selbst legten die Lehenschaft, sicher aber die Oberaufsicht über ihre Stiftungen in die Hände der Magistrate, welche auch die Auszahlung an die Benefiziaten vornahmen 20 "). Der Wille der Städte, jede „Ringe- rung" der städtischen Steuerkraft zu verhindern, hatte zunächst zu Parität zwischen Kirche und Stadt bei der Aufrichtung von Stiftungen, schließlich aber zu einem Sieg der Städte über die kirchliche Auf- fassung dieser Rechtsgeschäfte geführt. B i s c h ö f 1i c h e S t e u e r n im Land ob der Enns waren die ,,Weihesteuer" und das „subsidium caritativum". Die „Weihe- st euer" wurde bei jeder Neubesetzung des bischöflichen Stuhles aus- geschrieben und diente zur Deckung der Kosten an die römische Kurie' 0 '). Die weltlichen Stände des Landes ob der Enns erklärten 1510, daß die Geistlichen außer der „Weihesteuer" früh er nichts nach Passau g·ezahlt hätten 205 ) . Das sub s i d i um ca r i tat i v um hatte sich aus einer ursprünglich freiwilligen Beitragsleistung zu einer außerordent- lichen Steuer entwickelt, die dem Klerus in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ziemlich häufig auferlegt wurde. Zur wirksamen Durchführung war die Zustimmung des Landesfürsten nicht zu um- gehen. Im Passauer Bischofstreit 1480/1481 schrieb Friedrich III. dem Klerus unter Androhung schwerer Strafen die Leistung des subsidium caritativum an Kardinal Hesler vor' 00 ). Die Kehrseite des Konsens- rechtes war das Veto des Landesfürsten gegen außerordentliche Be- steuerungen des Klerus durch den Bischof. Wiguleus von Passau hatte die größte Mühe, auf den Passauer Synoden von 1503 und 1506 das Subsidium caritativum durchzubringen 297 ). Als er zwischen 1507 und 1509 die Steuer ausschrieb, verweigerten die Pfarrverweser der Stifts- pfarren die Zahlung und zogen sich dadurch den bischöflichen Bann zu. Immerhin scheint Bischof Wiguleus den größten Teil des Klerus auf seine Seite gebracht zu haben, · denn die unterennsischen Ständeaus- schüsse erklärten 1510 in Aug·sburg, die Priesterschaft ihres Landes hätte seit alters mit ihren Gütern mit gemeiner Landschaft mitg·elitten 292 ) Vergl. z. B. Visitation von 1544 im Stadtarchiv Steyr. 293 ) In Linz waren 1544 die Bürger Lehensherren über die Stifte Adriu n, Corpus Christi , Aschpacher, Austuer. · 294 ) über d ie Verweigerung der ,.\Veihesteuer " fiir Kardinal Matthäus Lang von Salzburg 1514, vergl. Widmann H., Geschichte Salzburgs, Bd. III, S. 8. 290 ) Landesarchiv, Geheimes Archiv, Nr. 270. 296 ) 1481 Juni 5 ha tte Kardinal Hesler an den K l erus der Passauer Diözese den Befehl ergehen lassen , binnen 30 Tagen das subsidium caritat ivum bei den zuständigen Dechanten zn erl egen. Fuchs A ., Urkun den und Regesten zur Ge- schichte des Benediktinerstiftes Göttweig, FRA., II. Abt ., Bd. L, S. 188 f. '") Schiffmann K., Annali stische Aufzeichnungen, AGDL., Bd. II (1905), S. 264 ff. Melk, von dem Wiguleus 1503 Juni 26 binnen Monatsfrist 200 Goldg nlclen ah subsidium verlangt hatte, appellierte als exempt 1503 Juli 12 an Alexander VI. Keiblinger J ., Geschichte vo n Melk, Bd. I, -8 . 703 f.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2