Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

309 in Märkten der Marktvorstand, manchmal der Zechmeister 255 ) und die Ältesten einer Zeche oder Bruderschaft oder eine Familie. Der in Aus- sicht genommene Bewerber hatte sich nach Passau zu begeben und sich die „Formaten" zu verschaffen 250 ) . Die Übergabe erfolgte durch einen Revers, in dem sich der Benefiziat auf die genaue Einhaltung des Stiftsbriefes verpflichtete. Die „Aufsicht", die ,vielfach von Anfang an festgelegt war, führte der Magistrat, der Pfarrer, der Kirchmeister oder der Zechmeister einer angesehenen Zeche, welche die Neugründung unter ihre Fittiche nahm 257 ). Stets war die „Obrigkeit" oder die „Vor- stehung" angegeben, wohin das Benefizium steuerte. Bei Streitfällen wahrte diese Obrigkeit vor der Kurie die Absicht des Stifters. Pfründen- kumulation und Nichtbeachtung der Residenz boten den Magistraten Handhaben, Stiftungen eingehen zu lassen oder sie in protestantische Hände zu spielen. Nicht wenige Benefizien waren gut dotiert und verhalfen ihren Inhabern zu Wohlstand, die geringer bestifteten wech- selten um so rascher die Inhaber. Spital- und Schloßkapläne waren den Benefiziaten rechtlich und finanziell gleichgestellt. Die Aufnahme der II i 1 f s p r i e s t er (Gesellen, Personalkapläne) war lediglich Sache des Pfarrers. Er stand bei diesem Rechtsgeschäft nur insoweit unter der Kontrolle der Öffentlichkeit, als diese gegen die· Vernachlässigung von Stiftungen wegen Personalmangel Stellung nahm 258 ). Am gesichertsten waren die Gesellen durch den Filialdienst. Gewöhnlich wurden sie nur für ein Jahr aufgenommen, doch sind in Städten auch Fälle alter Gesellen nachweisbar. Das eigentliche Elend begann mit kurzfristigen Dienstleistungen, mit den verschiedenen schlechtentlohnten Substituten und der großen Schar der wandernden, arbeitslosen Gesellen. Ihre Zahl, geringe Vorbildung und ziemliche Rechtslosigkeit wiesen ihnen ihren Platz unter der Masse der Namen- losen in der Geschichte an. Sie waren das geistliche Gegenstück des ,,gemeinen Mannes" und wirkten wie dieser als Sprengkeim der be- stehenden Verhältnisse. C. Das Taxenwesen. Unter Taxen sind hier einmalige Abg·aben oder Geldleistungen zum Unterschied von Steuern verstanden. Die Geschichte des kirchlichen Taxenwesens lehrt uns die reiche Ausbildung· der Kurialtaxen mit dem 25 ') Im Revers des Pfarrers von Schleißheim, Leonhard Straßer, über den Weiser Zwölfbotenaltar (1549 Pfingstag vor St. Thomas des hl. iwölfboten) heißt es, der Pfarrer erhalte das Benefizium mit Willen des Bruckmeisters a ls des Lehensherrn und Vogtes, ,.wie dann bei dergleichen Stift im Lanndt Osterreich ob der Enns und besonders der Stat Wels Recht und Gebrauch ist". Stadtarchiv Wels, Zwölfboten-Urbar (1563). 206 ) Im Reformationszeitalter waren die Dechante delegiert. Das Vorster- stift z. B. verliehen „die von Steyr" nur, wenn der Bewerber eine Verschreibung mit den Siegeln des ;Abtes von Garsten und des Decharite~ von Enns beibrachte. Stadtarchiv Garsten, Religionsakten, Visitation 1544. 257 ) 1495 stellte die Messererzeche in Steyr eine „Attestation" über die Auf- sicht der 4 Praunerschen Spitalmesseu aus, zu deren Aufseher die Zeche be- stimmt war. Register des Stiftes Garsten, Diözesanarchiv, Hs . 3, Bl. 48 ff . Die Obrigkeit dieser Stiftung war Garsten. Der Benefiziat hatte die Ansätze des Klosters fiir Sterbhaupt, An lait und Abfahrt zu entrichten. 208 ) So in Enns 1515 wegen Auflassung des dritten Gesellen .

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