Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

308 Kremsmünster über Sipbachzell und Viechtwang·, Mondsee über Schö- nau i. H. und Schlierbach über Wartberg a. Kr. In einer Reihe von Fällen bestanden u n g e k 1ä r t e V e r h ä 1 t n i s s e. Die Visitation enthält Hinweise auf Inkorporationen ohne Angabe des Vogtes 246 ), be- zeichnet Orte als Filialen ohne Nennung des Vogtes 2 • 1 ) und läßt manch- mal die Vogteiangabe überhaupt weg 248 ). G e m i s c h t e V o g t- r e c h t e bestanden für Grieskirchen 2 • 0 ), St. Marien bei Florian 250 ), Gaspoltshofen 251 ), Vorchdorf 252 ) und St. Peter a. W. 253 ). In Gallneu- kirchen verweigerte Herr von Starhemberg die Visitation und verbot dem Pfarrer dieselbe. Diese schwierig·en und verwickelten Vogteiver- hältnisse, die sich noch durch andere Fragen wie Erb- oder übertrags- vogtei weiter verästelten, verlockten begreiflicherweise im konfessio- nellen Kampfzeitalter zu Erweiterung der Rechtsansprüche und reizten geradezu zu gewalttätiger Aneig·nung fremder Rechte. Am Anfang und am Ende des Pfarrbesetzungsvorg·anges stand der Vogt. Die Vogtei über die obderennsischen Pfarren lag überwiegend in den Händen des Adels. Dieser Adel wandte sich größtenteils schon am Beginn der Glaubensspaltung Luther zu. Das Ergebnis liegt auf der Hand. Was die Landschaft als politische Körperschaft dem Landesfürsten gegen- über war, das war die Vogtei gegenüber den Pfarren und der Er- setzungspolitik, nämlich die Schlüsselstellung für die konfessionelle Machterweiterung. Der Weg zu einem Benefizium war mit dem zur Pfarre ver- wandt, nur trat an Stelle des Lehensherrn der Stifter oder die stiftsbrief- mäßigen Nachfolger und es fehlte der eigene Vogt. Die Vogtei übten mit der Lehenschaft eben die Mitglieder des Rates aus. Nach dem Ableben oder der Aufkündigung des Inhabers vergab die befugte Stelle das Benefizium. In den Städten war dies Bürgermeister, Richter und Rat 254 ), ' 46 ) Aschach a. St. wird von Garsten aus besungen. Kirchdorf is t Schlierbach, Perg und Schönau Naarn, Mitterkirchen und Pfarre St. Georgen a. W. Wald- hausen inkorporiert. ' 47 ) Hallstatt, Pfarre Goisern, Pfarre Lauffen, Pfarre I sch l, Pfarre Pinsdorf sind Filialen von Traunkirchen , Freistadt von Neumarkt, Lembach, Peilstein unrl Putzleinsdorf von Sarleinsbach. " 8 ) In Enns ist die Vogtei, ob die k. Mt. oder der Landeshauptmann, nicht angezeigt. Lehenschaft und Vogtei von Grünbach, Lasberg und Ottensheim sind ni cht beschrieben. , ..) Der Jörger Vogt über den Pfarrhof, Siegmund Ludwig von Pollheim über die Kirche. Der erbitterte Streit zwischen beiden Häusern bei Berger F., Ans dem 16. Jahi-hundert, RH., Bd. IV (1911), S. 92 f . " 0 ) Der Bischof Vogt über die Kirche, der Herr von Prag über den Pfarrhof. '") Die Vogtei geteilt zwischen den Herrschaften Starhemberg und Wolfsegg, die 1544 allerdings dem Kai ser zustanden. 252 ) Die Herren von Pollheim sind „neben Kremsmünster" Vogtherren. '") Der Propst von St. Florian und der Bischof teilen sich in die Vogtei. 254 ) 1528, Mittichen nach St. Leopoldstag versprach z. B. Leonhard Holz- schuster, Kaplan des Peter und Paulsaltars in St. Katharina, Bürgermeister, Richter und Rat, alle Verpflichtungen des ihm auf Lebensdauer verliehenen Benefiziums einzuha lten, die Ratsherren als seine Vogt- und Lebensherren zu achten, das Benefizium nicht an andere zu vergeben und dem Pfarrer die Ge- rechtsame zu leisten. Jäkel J., Kirchliche und religiöse Zustände in Freistadt, JBStG., Freistadt, Bd. XIX (1889), S. 4.

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