Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

307 zwar so, daß die ungeraden Monate die päpstlichen waren. In einem Fall (Schwans) verzeichnet die Visitation 1544 Wechsellehenschaft zwi- schen dem Bischof von Passau und dem Propst von St. Nikola. P ä p s t I i c h e W e c h s e 11 e h e n s c h a f t bestand mit dem Bischof von Passau für Linz und Neumarkt-Freistadt 244 ), mit Kremsmünster für Kematen, Pfarrkirchen bei Hall, Steinerkirchen und Weißkirchen, mit St. Florian für Ansfelden, Grünbach, Schöndorf-Vöcklabruck und Waldneukirchen. Der Visitationsbericht unterscheidet die „Lehen- schaft" von der „Lehenschaft und Kollatur". Die zweite Art sicherte auch die wirkliche Übertragung der Pfarre unter Ausschaltung des Vogtes dem geistlichen Lehensherrn zu. Weltliche Lehenschaft übten aus der Kaiser, der Landesfürst von Österreich und Adelige. Letztere als persönliches oder, wenn die Lahenschaft an der Herrschaft haftete, als ding·liches Patronat. Nur zwei weltliche Lehensherrn waren „Kol- lator und Vogt", der Kaiser über Wels, Georg von Lichtenstein über (Unter)Weißenbach. Nur ganz vereinzelt kam eine geistliche Lehen- schaft an einen Adeligen, so 1523 die Lehenschaft Garstens über die Magdalenakirche in Haselbach an Eberhard Marschall zu Reichenau 245 ). Noch verwickelter . lagen die Verhältnisse in der Vogtei. Zwölf von den landständischen K I ö s t e r n bevogteten die Fürsten von Öster- reich. Ausnahmen bildeten Pulgarn und Schlägl. über Pulgarn sagt die Visitation: ,,Gebraucht sich Herr Georg von Lichtenstein der Vogtei. Es sollen aber die Fürsten von Österreich einen anderen Vogt Macht zu setzen haben." Schlägl bevogtete die Herrschaft Falkenstein, Mondsee war bereits 1506 an Salzburg verpfändet. Die Fürsten von Österreich erscheinen nur als Vögte über Garsten (,,befohlen dem Landeshauptmann"), Engelszell, Lambach, Schlierbach, Traunkirchen, Waldhausen, Wilhering, als „Vogt und Lehensherr" über Krems- münster, als „Schützer und Vogt" über Baumgartenberg·. Der Kaiser ist „Schutz- und Schirmherr" über Florian, die Markgrafen zu Steyr und Nachkommen sind Stifter und Vogtherren über Gleink, der Landesfürst in Österreich und Steyr ist Vogt über Spital a. P. Die Vogteiverhältnisse der P f a r r e n waren stark gemischt. Am häufigsten vogteten Adelsg·eschlechter und Herrschaften. Außerdem sind g·enannt der Kaiser und der Landesfürst von Österreich, gewöhn- lich mit dem Zusatz „der Landeshauptmann für den Landesfürsten", der Bischof von Passau (über Neukirchen a. Ipf und Alkoven) und Klöster. Von diesen waren Garsten Lehensherr und Vogt über Steyr, 244 ) Bei Neumarkt der Beisatz: ,.Pfarr zu der Freinstadt ist ein Filial geen Neumarkt." 245 ) Abt Ulri ch und der Konvent von Garsten übergaben diese Lehenschaft dem Eberhard Marschall und seiner Gemahlin Klara unter der Bedingung, bei der Kirche eine Behausung zu bauen und zwar nur als Leibgeding zu ihrer und eines ihrer Söhne Lebzeit. Der Revers von 1523 April 6 sichert nach dem Tode der drei Personen Garsten den Rückfall der Kirche zu, ob tlas neue Haus erbaut sei oder ·nicht . Bei der Annahme, daß das Hans der Pfarrhof war, schließt ,Kurz F., Beiträge, Bd. II, S. 483, auf die Pastoration Haselbachs von Steyregg aus. Eberhard Marschall war 1503 Lichtens teinscher Pfleger zu Steyregg und 1519-1529· Pfleger der kaiserlichen Herrschaft Steyr. Handel-Mazzetti V., Die Kapelle in Haselbach, LMB., Bd. LXVI (1D08), 8'. 56. 20*

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