Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

286 die Stiftung von Bursen, von Stipendien und von Studienbenefizien. Eine Bursenstiftung für Theologen machte, wie bereits erwähnt, Doktor Paul Wann in Wien. Stipendiaten von Städten und Klöstern gab es immer, so waren z. B. Wilheringer Kleriker Studenten des Nikolaus- kollegs in Wien. Sie wurden aber erst häufig·er, als Ferdinand I. die Wiener Universität zu einem Generalstudium der katholischen Theologen machen wollte und das Stipendiatenwesen auf protestantischer Seite zu einem Gegenschritt zwang. Studienbenefizien kamen im Land ob der Enns wiederholt vor und zwar entweder auf Grund eines Stiftsbriefes (z.B. in Aschach a. D. 1497) 38 ) oder einer freienVereinbarung (z .B. Steyr 1544)3°). überblickt man diese drei Wege der Priesterbildung, dann tritt erst die I d e e d e s t r i d e n t i n i s c h e n D i ö z e s a n s e m i n a r s in seiner ganzen Bedeutung in das rechte Licht. Es war für die da- maligen Verhältnisse in aszetischer und wissenschaftlicher Hinsicht eine Großtat, doch konnte es sich erst nach einem wahren Kreuzweg in den einzelnen Kirchensprengeln durchsetzen. Die gewaltige Neuerung bestand darin, daß die Kirche selbst rechtskräftig die Priesterbildung in die Hände nahm und die Obsorge für einen tüchtigen Klerus dem Bischof aufbürdete. Die Voraussetzungen der früheren Anschauung, daß die Versorgung der Kirchen mit Geistlichen Sache der Patrone, nicht der Bischöfe als solcher war, hatten: sich eben durch die Glaubens- spaltung geändert. Diese Anschauung war nur auf dem Boden eines einheitlichen katholischen Abendlandes, der selbstverständlichen Wert- schätzung der priesterlichen Würde und der rechtlich privilegierten Stellung des Klerus möglich gewesen. Die Zerreißung der Glaubens- einheit und die scharfe Bekämpfung des geistlichen Standes hatten eine völlig neue Lage geschaffen. Eine Besonderheit des klerikalen Studienganges im allgemeinen war bei dem Mangel einer regelmäßigen Studienabfolge mit Prüfungen und Zeugnissen die „E m p f eh 1u n g" (,,notabiles preces") für die Aufnahme in ein Kloster oder in die Theolog·ie. Dieser Empfehlung kam die Bedeutung der litterae testimoniales und des neuzeitlichen Reifeprüfungszeugnisses zugleich zu. Die persönliche Haftung an Stelle eines papierenen Zeugnisses, ein Zug des germanischen Rechtes, beein- flußte auch entscheidend die Pfarrverleihungen. Der Umstand, daß der geistliche Stand eben jedermann offen stand und verhältnismäßig ein- fach zu erreichen war, sowie daß Angehörige anderer Berufe (z. B. Lehrer an Stadt- und Klosterschulen, Adelige) nicht selten in reiferen 38 ) Sigismund Graf zu Schaunberg sprach das Benefizium einem Aschacher Bfü·gerskind zu, das ein erlebter Priester, guter Tugend und Sitten war. Sollte aber das Bürgerskind noch nicht die „vollkommene Jahrzeit" haben, noch nicht Priester sein, si ch aber in Kürze zur priesterli chen Wlirde kehren, so sollte der Altar und die Gottesgabe diesem Aschacher zufallen. Vorausgesetzt, daß er einen frommen, wohlgelehrten Priester a ls Stellvertreter halte und selbs t Priester werden wolle. StSoöLR., IV. Abte ilung (größere ,Orte), Bd. XI, Aschach a. D. 39 ) Das Benefizium Truent, die Kapelle und das Stift 'rrinitatis der Schneider- zeche hatte 1544 ein gewisser Daniel Eisenfischer inne, der noch nicht vogtbar wa~ und „bei der Schule zur Lehrung gehalten" wurde. Sein Stellvertreter war der Kaplan Christoph Talhamer. Sta dtarchiv Steyr, RA. (1382- 1609), Kasten XI. Lade 24, Visitation 1544.

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