Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

263 Rechte (Ablässe und geistliche Hilfe nach dem Tode) machten die Bruderschaften zu Mittelpunkten des religiösen Lebens. Nichts zeigt die Stärke des kirchlichen Gedankens von damals deut- licher als die stillschweigende Ehrenpflicht der Zechen, sich nicht auf das re ligiöse Mindestmaß zu beschränken, sondern zugleich als Bruderschaft aufzutreten. Diese Zweiseitigkeit galt nicht nur als Zeichen blühenden Wohlstandes und guten Geistes innerhalb der Zeche, sonclem war für manche Zechen stanclesnotwendig. Der Patron als Abzeichen im Namen der Zeche, auf dem Zechaltar und der Zech- fahn e, sein Tag als Fest- und Ausrückungstag waren ebenso standes- gemäß wie di e symbolischen Zunftgeräte. Wer sieht nicht darin eine beneidenswerte Durchdringung· von Religion und Erwerbs- uncl Wirt- schaftsleben? Die Z ec h e n waren dem Wesen nach auf ständischer Grundlage :i.ufgebaute Vereinigungen zur Wahrung der wirtschaftlichen und sozia- len Rechte ihrer Mitglieder. Diese gliederten sich in Meister, Gesellen (,,Knechte") uncl Junge. An der Spitze einer Zeche standen zwei „Zech- meister" . Die Zechordnungen 738 ) bestimmten die Mitg·liedsbeiträge, die Versammlungsordnung, di e Feierstunden der Gesellen, die Zahl der Ge- sellen und Jungen, den Schutz des Handwerkes im Burgfried, Wander- schaft und Herberge, die Meisterprüfung, die Höchstsätze bei Spiel um Geld, die Verwaltung von Zechbüchse und Zechlade, die Kleidung für Meister und Gesellen, sie regelten den Zechzwang·, die Strafen für Über- tretungen und einzelne Delikte, die Krankenfürsorge und trafen Anord- nungen für den Todfall. Die Zeche vereinigte in der Regel die Meister und Gesell en eines Handwerkes , manche Satzung·en verboten ausdrück- lich verschiedenfarbige Kleidung und solches Kirchgewand an Mei- stern und Gesellen. Doch führt e die verschärfte Zeitlage bei großen Zechen zur Zweiteilung. In Steyr g·ab es z. B. eine „Messererzeche" und eine „Bruderschaft der Messerergesellen", in verschiedenen Städten Zechen der „Pecken" und „Peckenknechte". Di e Visitation von 1544 machte einen Unterschied zwischen Zechen bezw. Bruderschaften schlechthin und solchen, in denen „Meister und Gesellen" vereinigt wa- ren. Durch den mehr minder starken kirchlichen Anstrich, durch die Tatsache, daß viele Zechen zugleich Bruderschaften auf ständischer Grundlag·e waren und vorzüglich durch die eigenen Benefizien spielten diese Vereine eine bedeutsame Rolle im kirchlichen Leben ihrer Zeit. Von größter Trag·weite sollten im Zeitalter der Glaubensspaltung die Bruderschaftsbenefizien werden. Während sich die kirchliche Färbung der Zechen rasch verflüchtigte, benützten die Magistrate der Städte die Benefiziatenposten der Zechen, um lutherische Prediger anzustellen . Das Bestätigung·srecht, das Bürgermeister, Richter und Rat der Städte hatten, sowie die Überwachung der zünftischen Vermögensgebarung 789 ), ' 88 ) Vergl. z. B. die Ordnung der Weiser Schneiderzeche von 1521 bei Meindl K., Wels, II. Teil. S. 47 f. 789 ) Die Ver wa ltung über das Vermögen eines Bruderscbaftsbenefiziums fü hrte je nach der Stiftungslage der Kirchmeister der P farrkirche, die Zecb- n:e ister der Bruderschaft, die Blirgerscb aft oder der Rat einer Stadt. Die Ab- rechnung schien immer in der Kirchenrechnung anf. Eine Oberaufs icht s taucl

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