Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

233 Gelder beschlagnahmt werden sollten°" 0 ) . Die Tatsache, daß der Würz- burger Domprediger Dr. Johann Reiß wegen seiner anfänglichen Ab- lehnung dieser Ablaßverkündigung in den Dunkelmännerbriefen - zu Unrecht - a ls Feind der Dominikaner aufscheint 627 ), zeigt am besten di e Höhe der Wogen gegen diesen Ablaß. Die Folge dieser maximiliani- schen Ablaßpolitik war, daß die Landstände die landesfürstlichen Be- schwerden wegen der abströmenden Gelder aufgriffen und dieselben in die eigene landständische Politik gegen die Geldforderungen des Landesfürsten einbauten. 1522 legten die Kommissäre Ferdinands l. den einzelnen Landtagen u. a. sechs Artikel über die Finanzierung der Türkenabwehr vor, die sich mit dem Kirchenvermögen befaßten° 28 ). Artikel 5 behauptet eine gänzliche Erschöpfung· der Länder durch die abgewanderten Ablaßgelder 020 ). Diese Behauptung will kritisch ge- wertet sein. Ihr Kern, di e rege Bet eiligung der Erbländer an der, Ge- winnung der Kreuzzugs- und Jubiläumsablässe, dürfte richtig sein. Sie will jedoch nur die Begründung für die Beschlagnahme aller Absente, Annaten und der übrigen nach Rom gehenden Gelder sein und muß dementsprechend aufgefaßt werden. Die kirchenfeindliche Spitze der Vorlage ist unverkennbar. Wären die Vorschläge vor 1518 erstellt, käme ihnen eine ganz andere Beweiskraft zu. Zur Rechtfertigung der genannt en Maßnahme bedurfte es sodann einer möglichst dunklen Schilderung der Zustände, um die Gemüter der Landesväter unter Druck zu setzen und dem etwaig·en schlechten Eindruck eines solchen Zugriffes vorzubeugen. Entscheidend ist jedoch die Herkunft dieser Vorschläge. Äußerli ch kommen sie vom Landesfürsten und seinem Reg·iment, ihr Inhalt verrät jedoch einwandfrei ihre wahre Herkunft von den landständischen Körperschaften, die mit der stärksten Heran- ziehung kirchlicher Einkünfte und Taxen eine Entlastung· des eigenen Säckels von allzu schweren Türkensteuern anstrebten. Leider sind die 1522 April 28 den obderennsischen Ständen in Linz abverlangten „Rat- schläge" in dieser Ang·elegenheit ni cht erhalten. Nach Herkunft und Verlauf gehört di e ganze Maßnahme zur grundsätzlichen Ablaßpolitik des Landesfürsten und hat mit einer persönlichen Stellungnahme nichts zu tun. Als vorläufige Ergebnisse stehen fest : die gesunde Ablaßlehre in der Passauer Diözese, die große Wertschätzung der Ablässe in allen Kreisen der Bevölkerung und eine rege Beteiligung an den großen römischen Ablässen, das Fehlen einer direkten Bekämpfung des Ab- lasses im Land ob der Enns und ,die t eilweise Verknüpfung des Landes mit der Ablaßpolitik des Kaisers und Landesfürsten, die sich im wesent- 626 ) Eine Abschri f t des Schreibens in den Mondseer Sti f tsakten, Bd. X.LI, Nr. 5. Zur grundsätzlichen Seite der Frage vergl. Stolz 0., 1Ein landesfiirstli ches Abl aßverbot in Tirol vom J a hre 1482, Historische Vierteljahrschrift, Bd. XXI (1922/1923), s. 80 f. 627 ) P a ulus N., Bd. III, S. 531. 628 ) Abgedruckt bei Eder K., Die Stände des Landes ob der Enns 1519- 1525, s. 43 f. 629 ) .,So ist a in Zeit her in vunser Lande so viF große genad gelegt vnd gehalten, dardnrch vnnsere Lande auch an gellt ganz erschöpfft vnd sol ch gellt aus vnnser Landen gefiihrt worden." Annalen , 1 Bd. I, BI. 3nl. •

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