Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

226 Männer und eine Frau auf. In Christoph von Losenstein, der die Reihe eröffnet, dürfen wir wohl den eigentlichen Empfänger erblicken" 08 ). Der Genannte war 1501 zum Rat und Beisitzer des Hofgerichtes der nö. Lande in Wiener Neustadt bestellt worden 599 ) . Wer hinter diesem Privileg steht, ob ein Orden und welcher, ist nicht zu entscheiden. Der von Leo X. 1516 März 30 für den Ausbau des Wiener Stephans- domes verliehene Ablaß fand im Land ob der Enns gleichfalls Beach- tung. Das g·enannte Ablaßprivileg erwarben z. B. Georg Plank und seine Hausfrau Margareta in St. Florian. Daher gestattete der Dechant von St. Stephan, officialis generalis in spiritualibus des Wiener Bi- schofes, Plank die Wahl eines Beichtvaters mit der Vollmacht zur Absolution aller, auch dem Papste reservierten Fälle 000 ) . Der Ausbau des zweiten Turmes von St. Stephan als Zweck von Ablaßgeldern findet sich auch in gewöhnlichen Ablässen neben anderenVerwendungsangaben. 1517 Mai 31 bestätigte z. B. Papst Leo X. die Läutestiftung des Bürgers Wolfgang· Ahammer in Vöcklabruck und verlieh hundert Tage Ablaß auf die Verrichtung von drei Vaterunser und Ave Maria beim Läuten der Glocke sowie den Spendern eines Almosens zum Bau der Peterskirche, des Turmes in Wien, der Stadt „Brüg" 001 ) oder zum Kreuzzug g·egen die Türken° 02 ) . Daß · diese und ähnliche Beichtbriefe und Ablaßinstrumente von verschiedenen Personen des Landes er- worben wurden, ist mir nicht zweifelhaft. Eine fachgemäße Durch- forschung ni cht zuletzt der Adelsarchive dürfte noch manchen Beitrag zu dieser Frage abwerfen. d) U n v o 11 k o m m e n e Ab 1ä s s e f ü r K i r c h e n b e s u c h u n d W e rk e der Frömmigkeit. Die größte Anzahl der Ablässe fällt unter diese Abteilung. Ihre Ziele sind die Förderung des Neu- oder Umbaues von Kirchen und Ka- pellen, die Errichtung von Altären, die Unterstützung von Spitälern, die Ausstattung der Gotteshäuser und gelegentliche Sonderzwecke. Di e auf Kirchenbesuch gegebenen Ablässe dienen zur Hebung des Kirchen- besuches und das etwaige Almosen zur Erhaltung der Kirche. Vor- herrschend ist der bischöfli che Ablaß bei der Einweihung vo11 Kirchen und bei Altarskonsekrationen. Sein Ausmaß beträgt in der Regel 40 Tage Ablaß für schwere und 80 Tage für läßliche Sünden. Be- sonders reich mit Ablässen sind manche Spitäler ausgestattet. Die für diese Arbeit gesammelten Ablaßreges ten aus der Zeit von 1490-1525 sind sicherlich nur ein Bruchteil der wirklich verliehenen Ablässe, sie lassen aber doch erkennen, daß derartige Ablässe i11 Klöstern, 00 8 ) Die übrigen Person en s ind: Dr. med. Wenzel von Budweis, und die Ed len Pankraz Krößling, Georg von Braitenstein, Josaphut Pannacber, Paul Radler, Chri st oph Ennenckl, Wolf Peyser , Ch r istoph Jea n, Georg Adelshauser Presbyter. Dann fo lgt Wnlpurga, Witwe des Cb ri stoph von Hobenfeld. '°') H obene ck, a . a . 0. 600 ) Original im S t iftsarcb iv St. Flori a n. 601 ) Vermutli ch Stadtbrücke oder Vöcklabruck. 60 ') Origina l im Stadtarchiv Vöcklabruck. Verwertet bei Stülz J., Vöck la -• bruck, S. 44 .

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2