Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

223 Klöster ausgestellten Stücke sämtlich von Salzburg datiert sind, ist es möglich, daß Erzbischof Leonhard Peraudi gegen den Kaiser unter- stützen wollte. Den Ablaß erwarben St. Florian 1501 März 14" 81 ) , Kremsmünster August 13 582 ), Mondsee September 28 583 ), Lambach Ok- tober 21 584 ). Auch Baumg·artenberg dürfen wir zu den Empfängern zählen. Der Archivkatalog des Josef Lebitsch verzeichnet unter einer bestimmten Signatur 585 ): ,,Copiae litterarum Pontificalium et Sedis Apost. concernentes varias indulg·entias turn toti Ecclesiae Catholicae, turn Provinciae nostrae Austriacae et Dioecesi Pataviensi, turn sacro ordini nostro Cisterciensi et ecclesiis nostris gratiose concessas", so- dann: ,,varia Indulta Jubilaea a Sede Apostolica et iisdem annaxas (sie!) indulgentias et gratias", also offenbar Jubiläumsablässe und Beichtbriefe. Da von mehreren die Rede ist, dürfen wir mit großer Wahrscheinlichkeit auch den Jubelablaß von 1490 in Baumgartenberg vermuten. Es ist kaum anzunehmen, daß dies die einzigen Ablaßbriefe sind, die 1501 in das Land ob der Enns kamen und es können daher keine sicheren Ableitungen g·emacht werden. Immerhin fällt auf, daß es sich im vorliegenden Falle nur um Klöster, nicht mehr wie 1490 auch um Einzelpersonen handelt. Die Ablaßverleihungen sind bis auf die Namen der Empfänger und die Datierung g·leich und bestehen zum Unterschied von 1490 aus je zwei Stücken, aus dem Jubiläumsablaß (A) und dem Beichtbrief (B). Beide Stücke betonen den Kampf gegen die Türken 586 ). Ihr Inhalt ist nach der Mondseer Verleihung 587 ) folgender. A. g·estattet dem Abt Wolfgang, dem Prior Wolfg·ang, dem Senior Quirinus, den Brüdern, Novizen, Laienbrüdern und dem Hofgesinde beiderlei Geschlechtes die freie Wahl eines Beichtvaters mit weit- gehenden Vollmachten 588 ) gemäß Inhalt und Form der im Hochstift und in der Diözese Salzburg veröffentlichten apostolischen Schreiben. Die beigegebenen Privileg·ien lauten auf Entbindung von Eiden, Umwand- lung von Gelübden, Dispens von jeder Irregularität, von den Rechts- folgen nach Apostas ie und Meineid, Tilgung der Inhabilität und der Infamie. Der Ablaß kann unter der Voraussetzung von Beichte und Buße durch den Besuch von vier Kirchen oder Kapellen gewonnen werden und zwar von Michaeli angefang·en ein Jahr lang·. Während dieser Zeit können ihn auch die in das Kloster Neueintretenden ge- winnen. Wer von den Konventualen den Ablaß für die verstorbenen Eltern, Freunde und Mitbrüder gewinnen will, hat ebensooft eine Geld- spende zu machen. Die Ablaßgelder sind zwischen Michaeli und Ostern 5 6 1 ) Original im Stiftsarchiv St. F lorian, Urkunden. 5 8 2 ) Original im Stiftsarchiv Kremsmüns ter, Urkunden. Der Beichtbrief aus- zugsweise be i Hartenschneider U., Kremsmünster, S. 105. 6 6 ') Abgedruckt im Chronicou Lunaela cense, pag. 281- 285. 584 ) Original im Stiftsarchiv Lambach, Urkunden. 6 8 6 ) Protocolium Archivii Pomariensis, Landesarchiv, Bd. I sub Lit. B]! II und III. 686 ) A: .,fide i nostrae orthodoxae contra perfidissimos Turcos defensione et tuitione ." B : .,pro orthodoxae fidei con tra Turcos tuitione." 587 ) Diese ist deswegen herangezogen, weil sie im Chronicon Lunaelacense,. pag. 281 ss . \gedruckt vorliegt. , 6 8 8 ) Vollmacht für die Zensuren, die bischöflichen und päpstlichen Reservate-

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