Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

222 sprechung von (dem apostolischen Stuhle) speziell reservierten Sünden bevollmächtigt ist, einen Toties-quoties-Ablaß für nicht reservierte Sün- den, den Sterbeablaß und die Zusicherung der Anteilnahme an allen guten Werken für die verstorbenen Christgläubigen, ihre Eltern und Wohltäter. In der Empfängerzeile ist der Name eingeschrieben, bei Klöstern stehen die Namen der einzelnen Konventsmitglieder am Rande. Beigedruckt zind zwei Absolutionsformeln. Jedes Stück trägt ein Anhängesiegel. Die Erwerbung des Ablaßbriefes, der als Türkenablaß anzusprechen ist, war ,an eine Geldspende geknüpft. Zur Gewinnung des darin enthalte- nen. Jubiläumsablasses war der Besuch von Kirchen vorgeschrieben. Es scheint, daß der Unterkommissär für das ganze Land ob der Enns Frater Wolfgang Zeller vom Welser Minoritenkloster war, der uns auch als kaiserlicher Ablaßkommissär für den Jubiläumsablaß des Jahres 1500 entgegentritt. Dieses Ereignis trägt eine zweite große Ablaßwelle durch die deutschen Lande, die auch das kleine Land ob der Enns berührt. b) Die J u b i 1ä ums ab 1ä s s e von 1500 und 1 5 2 5. Während der Kreuzzugsablaß von 1490 unter anderem den Ju- biläumsablaß enthielt,' stellt die Verlängerung des Jubiläums von 1500, zu dessen Verkündigung R. Peraudi Ende Oktober 1500 neuerdings nach Deutschland entsendet wurde, eigentlich einen Kreuzzugsablaß dar. Nach Überwindung von Schwierigkeiten, die besonders Kaiser Ma- ximilian I. dem Legaten bereitete 578 ), einigte man sich auf folgenden Schlüssel in der Verteilung der Ablaßgelder: Ein Drittel sollte Peraudi, zwei Drittel sollten dem Reich als Türkengelder zufallen. Als jedoch Maximilian die Gelder sofort einziehen wollte, legte Peraudi offenen Protest ein und flüchtete nach Straßburg. Entmutigt durch den allge- meinen Widerstand, suchte er beim Papst um Enthebung von seinem Amte an und kehrte 1504 Oktober 23 nach Rom zurück, wo er 1505 September 5 starb. Der Türkenzug kam nicht zustande. Die Gelder zog größtenteils der Kaiser ein, das Drittel des Legaten forderte die Kurie ~urück 578 ). Zum Kommissär für die Erhebung der Ablaßgelder im Land ob der Enns hatte Maximilian L, angeblich 1502 580 ), den Kustos und Guardian des Welser Minoritenklosters Fr. Wolfgang bestimmt, der bereits 1490 in dieser Eigenschaft tätig gewesen war. Da die für die obderennsischen • 78 ) Peraudi hatte schon 1500 Dezember 10 den Erzbischof Leonhard von Salz- burg mit der Verkündigung der Bulle und dem Einsammeln der Ab laßgelder be- auftr agt, erhielt aber keine Einreisebewilligung nach Osterreich. Erst nachdem Peraudi den maßgebenden, Ratgeber Maximilians, Matthäus Lang, durch die Über- tragung der Koadjuterie von Gurk gewonnen uud dieser den Kaiser umgestimmt hatte, konnte der Legat 1501 die Grenze überschreiten und Ende 1501 mit der Ab- laßpredigt beginnen. Nach dem Tode Peraudis kam Lang in den wirklichen Besitz von Gurk. Erzbischof Leonhard führte 1503 eine Summe von 4929 Gulden als Ablaß- gelder ab. Widmann H., Geschichte Salzburgs, Bd. II, S. 354, und Mehring G., Kardinal R. Peraudi als Ablaßkommissar in Deutschland 1500- 1504 und sein Ver- hältnis zu Maximilian I„ Festschrift D. Schäfer, Jena 1915, S. 334 ff . 679 ) Paulus N., Bd. , III, S. 218, und Pastor L., Bd. III, 1. Abteilung, 8. u. 9. Auflage, S. 613. • 80 ) So Pillwein B., •Bd. III, S. 431.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2