Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

217 ten, daß jeder der in der Intitulatio mit seiner Titelkirche genannten Kardinäle - 3 bis 24 -, ,,jeder für sich" 100 Tage Ablaß gibt5 48 ) . Be- merkenswert ist ferner, daß nicht selten Ablaßbriefe römischer Kar- dinäle an zwei knapp hintereinander liegenden Zeitpunkten, jedoch mit verschiedener Anzahl der Spender, an denselben Empfänger hinaus- gehen549). Eine Eigentümlichkeit dieser römischen Ausfertigungen ist manchmal die Erwähnung des Bittstellers oder Hauptförderers der Kirche, an die der Ablaß abgeht 550 ). Der reichste Ablaß ist jener, den Leo X. 1513 den Besuchern des Floriani- und Sebastiani-Altares in St. Florian verlieh, er beläuft ·sich nämlich auf 7 Jahre und 7 Quadra- genen. Toties-quoties Ablässe verleihen päpstliche Legaten und Bi- schöfe. über Ausmaß und Eigenart des Jubiläumsablasses handelt diese Arbeit weiter unten. Die Be d i n g u n gen zur Gewinnung der Ablässe sind vor allem Beichte und Kommunion. Die Formel, daß der Ablaß nur zufalle „vere poenitentibus et confessis", schließt die Auffassung des Ablasses als eines zweiten Bußsakramentes aus. Es ist kein Zweifel, daß der vorreformato- rische Ablaß zu häufigem Empfang· der Beichte und Kommunion an- regte. Eine weitere Bedingung· ist der Besuch der betreffenden Kirche, welcher der Ablaß zustand oder eines bestimmten mit Indulgenzen aus- gestatteten Altares. Meist ist die Geltungsdauer des Ablaßbriefes und immer die genaue Zeit angegeben, zu welcher der Ablaß g·ewonnen werden kann. Die Gnadentag·e werden einzeln aufgezählt oder mit einer eindeutigen Ang·abe (z. B. alle Frauentage, die Quatembertage) festgesetzt. Die Reihe der Einzeltage mit ihren Heiligen spiegelt ge- wöhnlich die besonderen Verhältnisse der Pfarre oder Kirche, Be- ziehungen zwischen den ausgewählten Heiligen und den Patronen der Stifter oder deren Familien, bei Orden die enge Verknüpfung eines Hauses mit den besonderen Ordensheilig·en ab. Ablässe 0ur Förderung eines Kirchenbaues und die Jubiläumsablässe laufen g·ewöhnlich ein Jahr und enthalten in der Urkunde den Eröffnungs- und Schlußtag·. In Klosterkirchen sind die Ablaßtage nach der liturgischen Zeit angegeben (g·ewöhnlich „a primis vesperis usque ad secundas Vesperas inclusive"). Unklar ist die G e 1 tu n g s d a u e r bei manchen Ablässen ohne An- 54 8 ) Im Ablaßbrief von 8 römi schen Kardinälen für die Kouradkapelle in Oberwang von 1517 heißt es z. B.: ,,Nos Cardinales praefati videlicet quilibct uostrum per se ... relaxamus." Chrou icon Lunaelacense, pag. 312. 549 ) 1513 Februar 15 und 1513 Februar 17 verleihen z. B. dei• Bischof von Os tia und 23 Kardinfüe der Kircbe von Steinbruch Ablässe. S chauer M., Stein- bruch, MB., Bd. VII, S. 1. 050 ) Im Ablaßbrief von 15 Kardinälen für die Nikola uskirche in Haslach von 1494 wird erwühnt „venerabilis vir dominus Johannes Perger ex Haslach uostrique Juliani diaconi Cardinalis camerarius". Im Ablaßbrief von 23 Kar- dinälen für St. Oswald heißt derselbe Bittstell er „Johannes Perger ex Haslach parochiae eiusdem ecclesiae clericus nos trique Juliaui diaconi Ca rdinalis prae- fecti ss. Sergii et Bachi Camerarins" . Pröll L., Haslach, Heimatgaue, Bd. V (1924), S. 45, Anm. 1. Der Ab laßbrie f für die Kiliankirche jn Oberwang, 1500 von 7 Kardinälen ausgestell t, erwähnt den „houorabilis vir Johannes Vomthuer laicus". Chron icon Luuaelacense, pag. 279. Der Ab laßbrief, den drei Kardinäle 1511 dem Valentingotteshaus in Laakirch en ausstellen, geht zurlick a uf die Bitte lies Wolfgang Freitag, Eulen zu ,va ldbach. Original im Stadtpfanarchiv Gmun- !len, 1. Urkundenband .

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2