Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

210 Kommunion. Legate an Beichtväter anläßlich von Beichten Schwer- kranker sind verdächtig itmd ein Gegenstand wiederholter ständischer Angriffe. 5. Die Krankenölung. Das Sakrament det Krankenölung kommt nur für die Schwer- kranken in Betracht und steht in enger Verbindung mit Beichte und Wegzehrung. Außer den Vorschriften über die Aufbewahrung der hl. öle, die in Passau abzuholen sind, finden sich keine besonderen Ver- füg·ungen. Die Bezeugung dieses Sakramentes ist ;Jn der vorreformato- rischen Zeit im Lande ob der Enns auffallend gering. Die letzte ölung tritt erst in helleres Licht, nachdem der Protestantismus dieser Hand- lung den Sakramentscharakter abgesprochen hatte. 6. Die Priesterweihe. Das Sakrament der Ordination erteilt der Bischof, es scheidet daher für den Zweck dieses Abschnittes aus. Die Priesterweihe wird wie die Firmung fast ausschließlich nur von den Weihbischöfen ge- spendet. Die Ordinationen finden in der Regel im Passauer Dom statt, doch ist die Spendung des Weihesakramentes auch für die Schloß- kapelle der bi schöfli chen Burg in Ebelsberg bezeugt. Wiederholt er- halten Äbte die Befugnis, ihren Klerikern die niederen Weihen zu erteilen. Verschiedene Verfügungen suchen den Primiztag vor Ent- heiligung zu schützen. Der Tag ,des Erstopfers ist ein allgemeiner Fest- tag, zu dem der Primiziant zahlreiche Einladungen an einzelne Be- kannte und hervorragende Personen ergehen läßt 037 ). Wiederholt ver- bieten deutsche Bischöfe die ; Primiztafel, da zu solchen Gelagen auch ungeladene Gaukler und verdorbene Menschen kämen. Lärm und Aus- schweifungen seien die Folge. Der Neupriester solle vielmehr sein Herz auf Gott richten° 38 ). 7. Die Ehe. Die Ehe oder der „Orden der heiligen Kanschaft" gilt als Sakra- ment und ist bereits in der vortridentinischen Zeit gewissen Förmlich- keiten unterworfen. Die öffentliche Verkündigung der Nupturienten von der Kanzel (bannitio) zur Aufdeckung von Ehehindernissen, die das vierte Laterankonzil allgemein vorgeschrieben hatte,, bürgerte sich im Land ob der Enns bald ein° 3 "). über Verkündig·ung und Trauung stellt der Pfarrer Scheine aus"'") . Verwandtschaftsgrade können mangels der Taufmatriken nur durch mündliche Aussagen der Verwandten festge- stellt werden. Arge Verlegenheiten erwachsen der Kirche aus den heim- 587 ) Beispiele aus der Mitte des 15. Jahrhunderts bei Czerny A., Geschäfts- l eben, S. 16 f. 088 ) Hansiz M., Germania sacra, Bd. I, p. 553 ss., und Klein A ., Geschichte- des Christentums usw., Bd. III, S. 210. 539 ) Ein Beispiel eines lauten Einspruches während der Verkündigung in. der Kirche wegen Nichterfüilung des Eheversprechens bei Czerny A ., Geschäfts~ leben, S. 30 f. 640 ) Vergl. Czerny A., a . a. 0 ., S. 29.

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