Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

207 sich etliche im Land ob der Enns erhalten haben. Die einmalige Kom- munion im J ahre scheint die Regel gewesen zu sein, doch ist der Empfang der Kommunion (,,Gottsehr", ,,Heiligkeit") allgemein auch Sitte vor Abschluß der Ehe und vor der Entbindung der Frauen und erfolgt sehr häufig bei Wallfahrten und zur Gewinnung von Ablässen. über das Alter der Erstkommunikanten läßt sich nichts Genaues ermitteln" 21 ). Ob der Wein, der während der Messe den neugetauften Kindern aus dem Kelch gereicht wurde - ein von der Passauer Synode 1470 gerügter Brauch - konsekriert, Ablutionswein, oder während der Messe ge- segneter Wein war, wage ich nicht zu entscheiden. Der Spender der Osterkommunion ist seit der Ausbildung des Pfarrzwanges innerhalb der Pfarre der Pfarrer oder der von ihm bestimmte Stellvertreter. Er hat Ungehorsame, wenn ihr Ungehorsam nicht öffentlich bekannt ist , unter vier Augen, die bekannten Verweigerer der Osterpflicht zu- erst allgemein und bei Nutzlosigkeit namentlich von der Kanzel aufzu- fordern, binnen einer gewissen Frist ihrer Christenpfli cht nachzu- kommen. Im Ablehnungsfall haben die Pfarrer das Recht der Aus- schließung aus der Kirche und der Verweigerung des 1 christlichen Be- gräbnisses. Bei fortdauernder Fruchtlosigkeit hat die Anzeige an den Offizial zu geschehen, der zuerst mit Mahnung und dann mit geistlichen Strafen vorgeht. Solchen, die zu Ostern nicht gebeichtet und kommuni- ziert haben, ist das christliche Begräbnis und der Freithof zu ver- weigern. Fremde werden in Landkirchen zur Osterzeit nur gegen Vor- weis des Beichtzeugnisses zum Empfang der Kommunion zug·elassen. öffentlichen Sündern (bes. Konkubinariern und Gewalttätern) ver- weigert man die Kommunion. Die Verweigerung der Eucharistie ist bei der häufigen Anwendung· von Exkommunikation und Interdikt nicht selten, führt e aber auch zu Mißbräuchen. 1518 bezichtigten weltliche Ständevertreter die Geistlichen, daß sie manchmal den Einfältigen um Geldschulden oder anderer ähnlicher Sachen willen das Sakrament ver- weigerten. Neben der Osterkommunion ist die Krankenkommunion ein Hauptbestandt eil seelsorglicher Betreuung. Zur Verhinderung des Hin- sterbens von Kranken und Schwangeren ohne Sakrament hat der Pfarrer in seiner Abwesenheit für einen Stellvertret er zu sorgen. Zum Versehg·ang in der Nähe soll der Priester Talar und Rochett tragen und ein Begleiter mit Licht und Glocke vorang·ehen. Da die oft entlegenen Filialen von der Mutterpfarre aus versehen werden, verlangt die Krankenprovision vom Geistlichen anstrengenden Dienst . Er geht, fährt oder reitet zum Kranken, häufig bewaffnet , was mit der Un- sicherheit der Straßen zusammenhängt, in den Wiener gravamina von 1524 jedoch getadelt wird. Kommt der Prieste r aus Schuld der Ver- wandten zu spät , so unterlieg·en diese kirchlichen Strafen. Ohne Sakra- ment Verstorbene, die ihrer Osterpflicht genügt haben, werden nur ein- fach bestattet . Die Verweigerung eines feierlichen Begräbnisses in diesem Falle wird von den ständischen Ausschüssen gleichfalls ange- • 27 ) Die auf b r ei test e Grundla g e ges t ellte Tiirkens teuer von 1523 enthält die Rub rik: ,.Alle a nder en P er sonen, die das hl. Sakrament empfang en und nicht einbegriffen sind" 4 d. A nna len , Bd. I , BI. 333. :Man ka nn a us dem Zusammen - h ang her a us a n ein Alter von etwa 14 J a hren denken.

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