Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

198 .S pi t a 1 a . P. außer den Amtleuten, dem Gesinde in der Meirschaft und ,dem Schulmeister samt Schülern 15 Personen eines · S p i t a 1 s zu ver- :pflegen waren 485 ). Von S t. F 1o r i a n meldet dieselbe Visitation, daß in der oberen und unteren Wohnung des Spitals 16 arme Leute gehal- ten wurden. Der Spitalschaffner erhielt jährlich 1 Paar Stiefel, 2 Paar Schuhe, 2 Pfait Tücher, 1 Pfund Schmer und 11 fl. , ein Spitalknecht 3 Paar Schuhe, 2 Pfait Tücher, 2 Pfund Schmer und 8 fl.' 80 ). Die künftige Erforschung der Stiftsgeschichte wird, wenn sie dieser Frage ,sorgfältig·e Beachtung schenkt, Umfang ·und Inhalt der Sozialgeschichte -der einzelnen Häuser wesentlich erweitern. Vom sozialen und religiösen Standpunkt aus dürfen endlich nicht •die „Ab nähr u n g s p f r ü n d e n" übersehen werden, die sich ein- :zelne Personen bei Klöstern sicherten. Es handelt sich in diesen Fällen um Verträge, durch die sich die Stifter gegen Vergabung gewisser 'Güter in die Klostergemeinschaft einzahlten. Häuf ig behält sich der Aufnahmswerber einen Teil der Güter oder deren Nutzgenuß auf Le- bensdauer vor, stellt sie aber dem Haus als Vermächtnis in Aussicht. Aus dem Studium der einschlägigen Stiftungen sieht man, daß es sich um vermögende, nicht ärmere Personen g·ehandelt hat. Diese Art der Altersversorgung erscheint demnach als Ausdehnung des bekannten Grundsatzes von den Klö stern als „Spitäler des Adels" auf begüterte, nicht adelige Geis tliche und Laien. Das Kloster hat sich zu Wohnung·, Kost, Beheizung und Krankenwartung zu verpflichten, worüber oft eingehende Vertragspunkte festgelegt wurden. 1485 hatte sich z. B. Alexander Reinsfeld mit dem Fleckhof in St. Michael (Pfarre St. Ma- rien) eine Pfründe in Pulgarn gekauft. Er hatte das vertragliche Recht, am Jungherrentisch und wenn dies nicht gefällig, auf seinem Zimmer zu speisen, zu wohnen aber in der ·Reventstube der Pries ter. An Fleisch- tagen gebührten ihm vier Speisen, darunter zwei von Fleisch, an Fasttagen statt der vierten Richt ein Stück Fisch und zwei Unter- richten aus dem Hafen des Priors. Täglich waren ihm eine Achtering Wein, wöchentlich vierzehn Laibel Brot, Käse ioder zwei Eier zu rei- chen487) . Zur Altersversorgung tritt bei diesen und ähnlichen Stiftun- gen mit einer Auflage die Erwartung der geistlichen Gnaden der Ordensgemeinschaft, deren der Stifter teilhaftig· zu werden hoffte. Die Vergabung eigenen Vermögens an eine klösterliche Grundherrschaft war zwa r eine sichere Kapitalsanlage, doch dürfte der Wunsch nach geistlicher Verbrüderung zwecks Hilfe für das J enseits stärker ge- wesen sein. : Diese halb religiösen, halb ,sozialen Vers tiftungen könnten daher mit Recht auch unter den Gebetsstiftungen angeführt werden. Die genannte Stiftungsart tritt uns in Mondsee, Garsten, Lambach, Pulgarn, St. Florian und Baumgartenberg·, dagegen nicht in Wilhering und Schlägl entgegen. Bezüglich der übrigen Klöster kann aus Mangel an Quellen in dieser Frage nichts ausgemacht werden. Nach Baum- 48 ') Hager E ., Zur Geschiehte der oberösterreichischen Stifte im Zeitalter ~er Reformation , S. 8. 486 ) Visitationsbuch Osterreich ob der Enns, 1566. Haus-, Hof- und Staats- a r chiv Wien, Signatur 22, St. F lori an. 487 ) Stiilz J., Geschi chte von Pu lgarn, S·. W.

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