Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

184 nahme in die Spitäler der Städte und Märkte kam in erster Linie ver- armten Bürgern und dann erst der übrigen Bevölkerung · zugute. Der- religiöse Sinn der Zeit, die Satzungen des Stiftsbriefes und die mit frommen Übungen durchsetzten Stiftungen drückten der Tagesordnung im Spital ein halbklösterliches Gepräge auf. Der Umstand, daß die· Spitalkirchen und ihre Altäre mit Vorliebe dem hl. Geist oder der hl. Elisabeth geweiht waren, zeigt, welche religiöse Gedanken bei dem Werke der Spitalstiftungen Pate gestanden , waren. Der Unterhalt der Spitäler gründete sich auf den Ertrag der liegenden Güter und der Gilten, auf Widmungen in Testamenten, Verstiftungen aller Art, regel- mäßige Opfergänge, Sammlungen 422 ) , Gefäll e aus Strafsätz en und Ge- schenke. Die Spitäler stellten unter finanziellen Gesichtspunkt recht weit verzweigte Wirtschaftskörper dar, die einen tüchtigen Kopf als Leiter voraussetzten. Eine Eigenheit waren die zahlreichen in Öster- reich unter der Enns gelegenen Weingärten. Die Verleihung einiger- Spitäler als Lehen erklärt sich aus ihrer Wohlhabenheit. Rechtlich unterstanden die Spitäler der Städte dem Magistrat, der Märkte der Marktkommune, alle übrigen wa ren bevogtet . J edoch zeigt die Spital- vogtei fast überall ein anderes Gesicht. Besondere Unterschiede be- stehen zwischen der Vogtei über die Spitäler der Klöster, der aus dem Rechtstitel , der Stiftung herrührenden Vogtei, ,und der Abart, die der Kirchenvogtei nachgebildet ist. Der genaue Umfang der Spitalgrün- dungen läßt sich heute kaum mehr feststellen. Sicher ist nur, daß keine Stadt ohne ihr Spital war. Anders schon bei den Klöstern, bei denen überdies die Spitäler für den Hausbedarf von den in den betreffenden Orten sich befindenden Spitälern für die ganze Bevölkerung zu unter- scheiden sind. Die meisten, aber nicht alle Klöster des Landes ob der Enns, weisen die zweite Spielart auf. Ganz verschi eden ist die Lage in den Märkten und größeren Orten. Große, g·ut dotierte Spitäler wech- seln mit ganz ärmlichen Einrichtungen ab. Es lassen sich nicht für alle Märkte, umsoweniger für alle größeren Orte Spitäler nachweisen. Anderseits sind auch Dörfer mit kleinen Spitälern bestiftet. Erst die in dieser Frage besonders lückenhafte Ortsfor schung wird be- züglich der Verbreitung der Spitäler einläßlicheren Bescheid geben können. In den meisten Fällen ist das Spital Alters-, Armen- und Kran- kenversorgung zugleich. In manchen Städten tritt indes eine Zer- legung der einzelnen Fürsorgezweige ein und wir haben dann ein Ver- sorgungshaus (,,Brud e rh a us") und ein Krankenhaus (,,S i ec h e n-" und „S o n d e r si e c h e n h a u s") . Die Abtrennung der Kranken ergab sich aus der Natur der Sache. Die schweren Seuchen zeitigten 422 ) E in Gel eitbri ef f ür Samml er von 1503 J ä nner 10 für das Spital in Gmunden bei Krackowizer F. , Gmund en, Bd. I , S. 345 u n d 452, meh rere Sammel- bri efe für das Mondseer Spital im Markta r chiv Mond see, Landesar chiv . Gegen Mißbräuch e bei di esen Sammlungen , so Absammlnng a n drei Sonn- oder F ei er- t agen durch Bot en oder Verpachtung der Sammlungen, wendete si ch schon die P assauer Synode, von 1470. Den P farrern sollte kün f tig ein Br ief des Offizials, Archidiakons oder Dech a nts über di e E chtheit des bi sch öfli ch en Schreibens vor - gewiesen werden . Da nn sollten s ie durch die Zechmeis t er oder verläß liche Leut e sammeln , das Ergebni s versieg eln und dem betr effenden Sp ital überst ellen l a ssen . Kl e in A . , Geschi chte des Chris tentums usw. , Bd . III, S. 203 f.

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