Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

156 jekte anzuhalten 355 ). Zahlreiche Stiftungen dieser Gruppe betreffen be- sondere Anlässe und sind wegen ihres Gelegenheitscharakters hier nur kurz erwähnt. Als Ergebnis dieses Abschnittes steht große Liebe zu Kirche und Gottesdienst fest. Sie äußert sich nicht nur in zahllosen Stiftungen von Einrichtungsgegenständen des Gotteshauses, sondern in der fr ei- gebigen Darstreckung reicher Mittel für die würdige Gestaltung des Gottesdienstes und den Unterhalt der Priesterschaft. m. Aus dem Umkreis der Andachtsformen. Erster Teil. Die Gebets- und Andachtsstiftungen im allgemeinen. 1. Wenn nach einem Worte des Dichters Novalis Beten in der Re- ligion das ist, was Denken in der Philosophie, hat eine Überschau über die Religiosität eines Zeitabschnittes auch diese grundlegende Betäti- gung des religiösen Menschen zu berücksichtigen. Die geschichtliche Bezeugung dieses Gebietes ist ni cht allzureichli ch. Das 1 n div i- d u a 1ge b e t vollzieht sich meist ohne geschichtlichen Niederschlag. Haussprüche und Inschriften, Wahlsprüche auf Wappen und Spruch- bändern, Eintragungen in Familienchroniken und in die besonders beim Adel beliebten Stamm- und Gedenkbücher, Glossen in Handschriften und Büchern verraten gelegentlich des Besitzers oder Schreibers Seele. Gründliche Durchforschung unserer Handschriften- und Bücherschätze, besonders der Familienkorrespondenzen, wird weitere Beiträge zur ge naueren Erkenntnis dieses vornehmsten religiösen Gebietes bringen. Reichlicher ist die Bezeugung· des G e m e i n s c h a f t s g e b e t e s, wenn auch dessen Erforschung noch in den Anfängen steckt. Sowohl die religiöse Tagesheiligung wie das Erleben des Kirchenjahres sind aufs stärkste vom Brauchtum getragen. Der Reichtum der Feste und die blühende Heiligenverehrung, die zahlreichen Kirchfahrten und Kreuzgänge, die Vertrautheit mit Bibel und Legende, wie sie sich in den Kunstwerken offenbart, die weitausgedehnten Konfraternitäten und Gebetsverbrüderungen der Klöster, di e religiös verbrämten Zechen und Innungen und nicht zuletzt eigentliche Gebetsbruderschaften, wie die Rosenkranz- und Allerseelenbruderschaften, zeigen das Gemeinschafts- gebet verschiedener Formen fest im Volke des Landes ob der Enns ver- 3,nkert. Bei der nachweisbar großen Wertschätzung des Gebetes fällt es auf, daß dasselbe im öffentlichen Leben, bei Taidingen, Gerichts- sitzungen, Beratungen der Magistrate und den Versammlungen der Landstände nicht die Rolle spielte wie anderswo. Ich stieß auf keine Bezeugung, daß diese Handlungen mit Gebet eröffnet worden wären. 3 °') 1508 Juli 25 kaufte Hans Lichtensteger von Vöcklabruck,' Kirchherr zu Scbeibs und „bestatter Caplan Sannt Vlreichs-Capell en in der Statt Vekhla- prnkb vnd ,Vicari daselbst" von Wolfgang von Pollheim ein Haus und eine Hof- statt in der Hinterstadt Vöckl abruck gegeniiber det' St. Ulr ichskirche und widmete diese Giiter 1510 Juni 19 zu einem Kaplanbaus. Richter und Bat befreiten die Stiftung von a llem Burgrecht, von Steuer, Robot und a ll en Sachen unter der Voraussetzung, daß das Haus nach dem Tode des Besitzers der St. Ulrichsstif- tung anheimfalle. Stülz J., Vöcklabruck, S. 45 f.

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