Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

122 liehe Pfarrkirchen im allgemeinen auch in Dörfern s e h r a u s g· i e b i g· bestiftet waren. Für F i 1i a 1e n o h n e e i g e n e n G e i s t l i c h e n und für Zukirchen dürfte der Durchschnitt eine Wochenrnesse und ei- nige Gottesdienste an verschiedenen Tagen des Jahres, wie Kirchweih, Patrozinium der Kirche oder der Altäre gewesen sein 73 ) . Bei Sc h 1o ß- k a p e 11 e n bedeutet der Burgkaplan das Endstadium der Entwick- lung, sonst müssen sie sich rnit der Wochenmesse, kleinere mit Gottes- diensten an einigen Tagen des Jahres begnügen. Unter den Neben- und Zukirchen nehmen die vornehmste Stellung in der Bestiftung die S pi t a 1k i r c h e n ein. Ihre Stellung in Städten oder größeren Or- ten bringt sie von selbst in einen gewissen Gegensatz zur Pfarrkirche, der sich auch in der Bestiftung ausdrückt. Die Meßstiftungen in die Spitalkirchen wären zahlreicher als sie tatsächlich sind, wenn die Stifter freie Hand gehabt hätten. Dies war jedoch nicht der Fall, denn die Pfarrkirche wußte durch das Genehrnigungsrecht des Pfarrers die eigene Vorrechtsstellung zu schützen. Diese Art der Kirchen hat ent- weder einen eigenen Benefiziaten oder wird regelmäßig von der Pfarre aus durch einen eigenen Gesellen versehen . An alle übrigen N e b e n- u n d Z u k i r c h e n fallen Meßstiftungen nur g e 1e g e n t 1i c h. Ihre Gewährung ist vom Pfarrer abhängig·, die Erfüllung der Stiftungsver- pflichtung geht gleichfalls zu seinen Last en. J edenfalls bürdete die vor- schriftsmäßige Bewältigung aller Meßverbindlichkeiten im Umkreis einer Altpfarre mit ihren Filialen und dem ganzen Netz von Zukirchen dem Pfarrer und seinen Hilfspriestern ein gewichtiges Stück Arbeits- leistung auf . Für die Tätigkeit der Gesellen, nicht der Benefiziaten und Altaristen, ist diese Lage sehr zu beachten. Als S t i f t e r erscheinen Adelige, Geistliche, Bürger und Bauern. Die mit dem Ausdruck „der gemeine Mann" bezeichneten unteren Klas- sen des Volkes stiften kollektiv in die an keiner Pfarrkirche fehlende Pfarrbruderschaft und in die · berufsständischen Zechen und Innungen. Bei Stiftungen eines Ehepaares ist stets auch der Name der Haus- frau genannt. Stiftungen anderer Personen außer den Zechen und Bruder- schaften, z. B. von Geschwistern, von Freunden oder von der ganzen „Freindschaft " sind seltener. In den Städten und bei Stiftungen in Klöstern fällt der Anteil der Witwen auf. Die D o tat i o n ist meist gemischt: Jahresgilten, Giebigkeiten und Dienste. Reine Geld- dotationen in Form des Kapitalserlags sind Ausnahmen, ausreichende Jahresgilten für Benefiziatenstiftungen sehr selten, meist werden diese durch Naturalgiebigkeiten und durch Behausung seitens der Stifter oder von Zustiftern ergänzt. Zu schwache Dotation, der Wegfall eines oder mehrerer Teilfaktoren der Ausstattung· und Geldentwertung bringen manche ältere Stiftungen an den Rand des Verlöschens. Hier setzen Aufstiftungen, ,,Reformation" und „Besserung" der schwachen Stif- tungen ein. In manchen Fällen erkennt man die Familientradi- tion, welche Stiftungen der Vorfahren nicht versinken läßt. Zur ") Die Filiale von Schwanens tadt Rüstorf wurde bereits 1385 bestiftet, Desselbrunn erhielt 1482 eine Wochenmesse, die Schloßkapell e Mitterberg 1423. Ziegler A., Beitrag zur Geschichte der Altpfnrre Schwanenstad t, Festschrift Schwanens tadt, S. 24.

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