Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

99 Tochterkirchen, Altpfarren und PfarrgTenzen), Pa trona t und Vogt ei (Konfirmation der Stiftungen durch den Vogt), Herrschafts- und Unter- tanenverhältnisse (Nennung zahlreicher Grundholden, der Amtleute und von Grundstücken), für die Pfarrgeschichte (Namen · der Pfarrer, Vikare, Benefizi aten). Manche der sehr umfangreichen Stiftsbriefe stellen eine Quelle ersten Ranges für eine Pfarre und deren Umgebung dar. Die Stiftsbriefe sind seltener im Original, dageg·en häufiger in kollationierten Abschriften aus der Zeit zwischen 1630-1750 erhalten und manchmal als Einschlüsse bei Streitfällen in den Archiven der Vogteiherrschaft, der Hauptpfarre oder in den Resten des Passauer Ordinariatsarchives, den Passauer Akten im Linzer Ordinariatsarchiv, sowie in der Stiftsbriefsammlung· der oberös terreichischen Landesregie- rung zu treffen. Die Quellenlage in den Pfarrarchiven ist häufig un- günstig. Vielfach ist das ganze Material zugrunde gegangen. Eine gründliche Durchforschung aller Archive wird ganz sicher noch schöne Überres te zu Tage fö rdern. 2. Die einzelnen Arten der Meßstiftungen. Als Grundformen kommen vor die Stiftungen von täglichen Messen, von Wochenmessen und von J ahrtagen (Anniversarien), als Zwischen- formen öftere Messe in der Woche oder zu verschiedenen Tagen des. Jahres, mit Vorliebe um Quatember. Von den Leicheng·ottesdiensten ist. hier abgesehen. Es sei nur kurz festges tellt, daß das „Seelgerät" in der· Regel sehr reichhaltig war. Häufig ist der gregorianische Dreißiger t estiert, in einzelnen Fällen kommen bis 1000 Messen und darüber vor. Zwei Spielarten sind die Streustiftungen in die Kirchen der Umgebung und die Vogtmessen aller unter einer Vogtei stehenden Pfarrer beim Tode ihres Vogtes. a) D i e S t i f tu n g v o n t ä g 1 i c h e n Me s s e n. Obwohl der Ausdruck den Stiftsbriefen selbst entstammt, ist er ungenau. Niemals ist nämlich der auf die Stiftung verpflichtete Geist- liche zu sieben Messen in der Woche verhalten, sondern im höchsten Maße nur zu sechs. Ein Tag ist stets als freier Tag im Stiftsbrief aus- genommen. Es stellt sich indes heraus, daß die Errichtung eines Voll- benefiziums manchmal nur drei bis fünf Meßverpflichtungen in der Woche vorsieht, so daß genau genommen Benefizium und Tagesmesse nicht gleichzusetzen sind. Diese Type der Stiftungen, deren Einzelfälle bereits bei den Ergänzungen zur Passauer Matrikel besprochen wurden, verlangte ziemlich hohe Auslagen, da Wohnung und Einkommen des Benefiziaten gesichert werden mußten. In Verbindung mit einer Altar- stiftung oder der Errichtung einer neuen Kapelle stellt sie den Höhe- punkt der Stiftertätigkeit dar. Stiftungen, die unter der Voraussetzung der Anstellung eines neuen Benefizi aten erfolgen, beinhalten stets eine genaue Umschreibung der Rechte und Pflichten des Benefiziaten unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Rechte der Pfarre und des pfarr- herrlichen Einkommens. 7*

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