Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

80 kirche. Außerhalb dieser regelmäßigen Seelsorge sind zwei weitere Formen der Gottesdienste in den Burgkapellen üblich. Entweder liest ein Kaplan einmal in der Woche eine Messe oder ein Geistlicher hält einigemale im J ahr, vielleicht zu Quatember und an einigen Stiftungs- tagen Gottesdienst. Die Verhältnisse wechseln indes rasch. Die Schlösser wandern in andere Hände und frühere Abmachungen mit der Pfarre sind abgetan. Die schon bei den Pfarren viel beklagte Unsicher- heit im Stiftungswesen herrscht in noch höherem Grade bei den Stif- tungen der Schloßkapellen. Bei dieser Sachlage ist ein Rückschluß aus den vorhandenen Anhaltspunkten auf die Zahl der Schloßbenefiziaten unmöglich. Die B e d e u t u n g· d e r S c h 1o ß k a p e 11 e n für die Anfänge des Luthertums und die spätere Organisation eines Pfarrnetzes der A. C. ist ganz hervorragend. In der Geschichte dieser Gotteshäuser sind entsprechend der kirchenpolitischen Lage im Land ob der Enns fünf Abschnitte zu unterscheiden. Die katholische Vorzeit und die erste Phase des Luthertums bis 1525, die Zeit von 1525 bis zum Adelsprivileg der Religionskonzession 1568, von 1568 bis zum Begina der politischen Gegenreformation 1597, die jedoch zunächst den Adel nur zur Einhaltung der Religionskonzession zwingen wollte und an der rechtlichen Stellung· der Schloßprädikanten nicht rüttelte. Der Kampf währte fünf J ahre bis 1602. Die letzten zwei Abschnitte von 1602-1608 und von 1608-1624 ergeben sich aus der Gesamtlage des großen Kampfes der Konfessionen im Rahmen der österreichischen und mitteleuropäischen Geschichte. Der rasche Zusprung des Adels zur Religionsveränderung und die entschiedene Förderung des Luthertums durch die Herren und Ritter brachte viele neue Religionsdiener auf die obderennsischen Schlösser. Die Religionskonzession stabilisierte die Schloßprädikanten und gab ihnen die Rechte von Schloßpfarrern. Von dieser Zeit an bevölkern zahlreiche Prediger in festem Vertragsverhält- nis die Burgen und üben für einen weiten Umkreis von „Zugehern" - wider das formale Recht der Religionskonzession - die Seelsorge aus. Die Schloßkapellen stellen im Verein mit Nebenkirchen und Unter- filialen das Pfarrnetz der A. C. dar und sind das Rückgrat und die letzte Verteidigungslinie des erbländischen Protestantismus. Kein Wunder, daß um jedes einzelne dieser meist unansehnlichen Kirchlein ein Kampf um Sein und Nichtsein entbrenn und manche Kapelle hoch- dramatische Geschicke aufzuweisen hat' 03 ) Die nachstehende Liste hebt nur bedeutendere Schloßkapellen hervor, die in der PM. nicht g·enannt s ind und folgf •.in der Dekanatseinteilung wieder Dannerbauer. 1. Hausruck. Es lag·en im D. Schwanenstadt: Mitterberg, Köppach, Puchheim, Wagrein, im D. Eferding: Stauf, im D. Frankenmarkt: Walchen, im 463 ) Ein genauer Nachwei s von Ort zu Ort sprengte den Rahmen dieser Arbeit. Dagegen wird das bere its abgeschlossene ,verk „Glaubensspaltung und Landstände in Osterreich ob de r Enns , 1525-1602" außer den großen Kampfvor- gängen auch zahlreiche Einzelheiten bringen.

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