Kraftwerksgruppe Reichraming II

RESTWASSER Genaue Bestimmungen Die Festlegung der Restwasserabgabe in Ausleitungsst recken erfolgt nach verschie- denen Gesichtspunkten, wobei für die Dotation an der Sperrenstelle Kaiblingmauer die Anforderungen aus Landschaftsästhetik (Erhaltung des Landschaftsbildes) - Landschaftsökologie und - Fischerei maßgebend sind . Die Gesichtspunkte Gewässerbelastung, Trinkwasserentnahme, Landwirtschaft, Flußbau und Hochwasserschutz werden ebenfalls berücksichtigt. Die von der EKW vorgeschlagene Restwasserabgabe von 1 m 3/ s im Sommerhalbjahr und 0,5 m 3/s im Winterhalbjah r kann nach derzeitigem Wissensstand mit folgenden Ri chtlinien überprüft werden : erforder liche Restwasserabgabe in m3/s a) Landschaftsästhetik Veröffentlichung des hydrogr. Dienstes Linz . . . . . . ... .. . . ..... . . .. . . .............. . <.. 0,300 b) Landschaftsökologie Schweizer Formel (1) . .. . .. . . . . . . . .. . . .... . . . . . . . .. . . 0,342 c) Fischerei Schweizer Formel (2) Schweizer Formel (3) 0,463 0,503 Ein weiterer Richtwert berücksichtigt die Größe des Einzugsgebietes. Mit 3 1/ s und km 2 ergibt sich für die Sperrenstelle Kaiblingmauer eine Restwassermenge von rd . 0,4 m 3/ s. Bei bisherigen Bewilligungen von Restwassermengen bei anderen österreichischen Kraftwerken wurde entweder die im natürlichen Bachbett gemessene niedrigste Niederwassermenge (an der Sperr~nstelle Kaiblingmauer NNQ = 0,42 m 3/ s) bis zu voller Höhe oder die mittlere Niederwasserführung (an der Sperrenstelle MNQ = 0,94 m 3/ s) mit einem Teilbetrag hievon herangezogen . Die von der EKW vorgeschlagene Rest- wassermenge entspricht somit allen bisher bekannten Richtlinien und liegt zum Teil noch wesentl ich darüber. Um die theoretisch ermittelten Restwassermengen auch in der Natur bezüglich der Erhaltung des Landschaftsbildes beurteilen zu können, wurde die gesamte Ausleitungs- strecke des Reichramingbaches bei einer Wasserführung von 0,81 m3/s an der Sperren- stelle vom Hydrografischen Dienst der oö. Landesregierung auch fotografisch beweis- gesichert, wobei die Wasserführung zum gleichen Zeitpunkt im Ort Reichraming 1,5 m3/s betrug. Verschiedentlich geäußerte Bedenken über die Versickerung von Restwasser sind nicht stichhältig, weil die Messung der Restwasserabgabe an dem gleichen, unterhalb der Staumauer befindlichen Pegel erfolgen wird , der jetzt schon zur Feststellung auch der Wassermenge von 1 m 3/s herangezogen wird und an einem unverändert bleibenden Bachquerschnitt angebracht ist. Die Wassermenge kann jederzeit anhand der ange- brachten Markierungen der Wasserstände festgestellt und kontrolliert werden. Die Restwassermenge von 1 m 3 /s ist an einem markierten Pegelstand von 56 cm abzulesen. Die Messung der Restwassermenge erfolgt somit mittels eines Pegels. Gleicher Pegel- stand garant iert aber g leiche Wassermenge und gleiches Erscheinungsbild . Von der bisher aus dem gesamten Einzugsgebiet des Reichramingbaches kommenden Regeljahreswasserfracht von rd . 213 Mio m3werden durch das Kraftwerk Reichraming 142 Mio m 3 abgearbeitet. Die verbleibende Menge von 71 Mio m3, also ein Drittel der 12

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