Versteigerungskatalog der Lambergschen Bestecksammlung, April 1912

Auktionsbedingungen Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung. Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent einge- hoben. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen. Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Ver- kaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet. Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen- stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers. Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung (Telephon Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion die Zentraldirektion, während der Ausstellung der diensthabende Beamte und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn, Th. Doleschall. Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beab- sichtigten Meistbotes beifügen. Der Eintritt zu Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten. Preis des illustrierten Kataloges — eine farbige und 43 schwarze Tafeln — 12 Kronen = 10 Mark.

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