XCVIII Einleitung. Man vergleiche z. B. die Ämter Lausa und Mitterberg ^ oder Arzberg und Reicbraming.^ Zum Schlüsse ist noch ein Blick auf die geographische Aus dehnung dieser Urbare zu werfen. Sie umfassen das heutig Nieder- und Teile von Oberösterreich. Die niederösterreichischen ürbarteile verzeichnen lediglich Orte, die innerhalb der heutigen Grenzen dieses Landes gelegen sind. Die Besitzungen um Wiener-Neustadt und der Mark Putten werden ihrem späteren Anfall entsprechend erst in den Nachträgen und Zusätzen aus der Zeit Ottokars von Böhmen verzeichnet.^ Hier ist, während die heutige Grenze der Steiermark gegenüber mit Mönichkirchen^ als südlichstem Ort nicht überschritten wird, eventuell ein kleiner Vorsprung auf heute ungarisches Gebiet (bei Zillingthal)^ zu konstatieren. Doch entspricht das durchaus den auch sonst für die damalige Zeit nachweisbaren Schwan kungen im Grenzverlauf hier. Mehr Interesse als diese niederösterreichischen dürfen die ürbarteile für sich in Anspruch nehmen, welche heute oberösterreichisches Gebiet betreffen, schon deshalb auch, weil hier ob der Anführung zahlreicher Orte zufolge anderer Siedlungsform ein genauerer Rückschluß auch auf die Grenzen möglich wird. Eine gewisse Schwierigkeit bietet da bloß die richtige Bestimmung der genannten Orte im einzelnen, da dadurch das Gesamtbild wesentlich verändert werden kann. Eben in dieser Beziehung ist in jüngster Zeit viel gesündigt worden, indem man auf ganz uniichtige Ortsbestimmungen hin,die augenscheinlich auf Grund unzulänglicher Karten werke getroffen wurden, weitgehende Folgerungen aufgebaut hat. Hasenöhrl besonders wollte nicht nur einen anderen, auf heute böhmisches Gebiet vorspringenden Grenzverlauf im Norden," sondern auch eine weitere Aus dehnung der Riedmark im Westen, über den Großen Haselgraben hinaus, eben aus diesen Urbaren deduzieren.' Daß diese Annahmen ganz unhaltbar seien, ist bei der im Texte gegebenen Bestimmung der entscheidenden Orte schon vermerkt worden. Aber auch über die Ausdehnung der Kolonisation nach Norden hat man aus dem Riedmarkurbare Schlußfolgerungen gezogen,« die sich als unzutreffend erweisen, da sie eben wieder auf einer irrigen Ortsbestimmung basieren. Die Kolonisation war tatsächlich nicht so weit vorgeschritten als 'S. 267 Nr.89 und 95, Nr. 79 und 174, Nr. 100 und 176, Nr.86 und 181; S. 268 Nr. 100 mit S. 274 Nr. 173; S. 275 Nr. 183. 2 S. 284 fif. mit 287 ff. 3 Vgl.im Text S.125 ff. * Ebd.S. 128 Nr.64. Vgl. dazu Lampel in AÖG.71, 301 ff. 6 Ebd.S. 128 Nr.66 n. 2. « Vgl.im Text S. 152 Nr.149 n. 1. 'Ebd.S. 112 Nr. 148. ® Hasenöhrl, a. a. O.547, sowie besonders Lampel, Bl. f. Lk. 33, 385 und 388.
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