Einleitang. LXXXV erscheint. Ehen dieses wurde fortgesetzt durch Schenkungen, Verleihungen und Verpfändungen empfindlich geschmälert. Der Text der Hs.0 ermög licht uns, da er die ursprüngliche Komposition der älteren Urbare ziemlich getreu wiedergibt, das allmähliche Werden dieses landesfürstlichen Besitzes zu erkennen. Das landesfürstliche Eigengut beruhte^ vornehmlich aufSchenkungen der deutschen Könige an die Markgrafen aus dem 11. und 12. Jahrhun dert, sowie auf Erbschaften, welche diese letzteren ob ihrer Familienver bindungen sowohl zum kaiserlichen Hause selbst wie zu anderen Fürsten häusern gemacht hatten. Durch königliche Schenkungen war der Grund zu dem Besitze im Amte Nöchling^ noch im 10. Jahrhundert gelegt worden. Die Begüterung um Raabs® stammte aus derselben Quelle ganz ebenso wie jene bei Eggenburg und Grafenberg.'^ Dazu kam das reiche Gut zwischen dem Kamp und der March® sowie in dem Gebiete zwischen March, Donau und Zaia,® anderseits aber zwischen der Fischa, Leitha und March;' endlich ist auch der Besitz an der Pielach,® der zwischen Piesting und Triesting® einer- und Triesting und Liesing® andererseits in gleicherweise erworben worden. Von der Kaiserin Agnes, der Mutter Heinrichs IV., erbten die Babenberger Güter um Ybbs und Persenbeug.^® Von diesem ausgedehnten Gut der älteren Zeit ist aber bereits im 11. und 12. Jahrhundert sehr viel ausgetan worden, indem es zur Aus stattung babenbergiseher Prinzessinen verwendet wurde oder auf Seiten verwandte überging.^® Beträchtliche und wiederholte Schenkungen an neu gegründete Klöster, sowie zahlreiche Verleihungen an Ministerialen haben dasselbe noch ausgiebiger gemindert. Immerhin gelang es den Herzogen noch in der Babenbergerzeit, durch Kauf und Erbschaft einen guten Teil davon wieder zurück zu erwerben. So kaufte Herzog Leopold VI. das Raabser Gut zurück,i® er hat auch Rehberg auf diese Weise vom Regens- 'Vgl. darüber im allgemeinen Lampel, Die Einleitung zu Jans Enenkels Fürsten buch, Inaug.-Dissertation, Wien 1883, sowie Kümmel, Zur Entwicklungsgesch. cl. weltlichen Grundlierrschaften in den deutschen Südostmarken während des 10. und 11. Jahrhunderts. (Histor. Untersuch.E.Förstemann gewidmet 1894, S. 59 ff.). Vgl.im Text S. 47 Nr. 159 n. 1. ® Vgl. Meiller, Bab.Reg.6 Nr. II. * Ebd. 7 Nr. 16. ® Ebd.3 Nr. 5. ® Stumpf, Reichskanzler Nr. 2279; dazu auch Büdinger, Österr. Gesch. 1, 479 ff. sowie Thausing, Forsch, z. deutsch. Gesch.4, 361 ff. 'Stumpf, a. a. O. 2272. ® Meiller, a. a. O.6 Nr. 10. " Ebd.5 Nr. 8. »» Vgl. im Text S. 46 Nr. 158 n. 1. Vgl. Lampel, Einleitung zum Fürstenbuch, S. 15. Ebd.S. 30 Nr. 1. "Vgl.im Text S. 39 Nr.129.
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