Einleitung. LXXI es aueli da nicht möglich, die Todeszeit dieser Personen festzustellen. Aber es werden darauf auch noch agri Praitenveldarii angeführt. Das kann sich, obwohl ältere Breitenfelder auch nachzuweisen sind,^ in dieser Form wohl doch nur auf den aus dem Aufstande der Wiener wider Herzog Alhrecbt I. bekannten Ritter Konrad von Breitenfeld beziehen; denn von jenen Breitenfeldern der früheren Zeit war wohl keiner so bekannt, daß diese Bezeichnung erklärlich schiene; wir haben aus der folgenden Zeit (1310)tatsächlich Belege dafür, daß der Landesfürst damals das konfiszierte Gut Konrads also benannte.^ Die Konfiskation, welche hier vorausgesetzt werden muß, kann nicht vor 1294 erfolgt sein; denn nach dem Wortlaute des Reverses, den Konrad 1288, nach der ersten Wiener Bewegung, aus stellen mußte, war sein Gut dem Herzoge dann verfallen, wenn er ihm in der Folge die Treue brach. Da nun der steirischc Reimchroni,st den (2.) Aufstand der Wiener doch ein Jahr vor die Erhebung der österreichischen Landesherren (1295) ansetzt,® so würde auch das, was wir über das Auf treten Konrads von Breitenfeld ans den Urkunden wissen, dazu stimmen. Vom Ende September 1293 bis zum Oktober 1295, also durch ganze zwei Jahre, ist derselbe nämlich nicht nachzuweisen. Und auch nachher klafft wieder eine beträchtliche Lücke (1295 Oktober 10 bis 1297 Jänner 21).^ Hat der Breitenfelder bei dieser zweiten Wiener Bewegung eine hervor ragende Rolle gespielt, dann kann jene Konfiskation sehr wohl im Jahre 1294 (oder auch 1295) erfolgt sein. So rückt die Zeitgrenze bedeutsam herab. Ganz sicher aber läßt sich der terminus ad quem dieser habsburgischen Redaktion bestimmen. Sie kann keinesfalls nach 1297 unternommen worden sein; denn damals ixnd kurz nachher ist eine ganze Reihe von Gütern veräußert worden, die hier noch im Besitze des Landesfürsten erscheinen. Nicht nur das Dorf Schrick mit dem Gerichte daselbst ward an Leuthold von Kuenring verliehen,'"' auch das ganze Amt Krummau verkaufte Albrecht damals an Stephan von Meißau,® ja wahrscheinlich auch das Raabser Gut zugleich.' 1298 aber fällt die große Verpfändung zahlreicher Güter an den Bischof von Freising.® ^ Ebd. S. 123 N. 33 n.4 (1260). ® In den Pfandroteln Herzog Friedrichs vom Jahre 1310 wird einmal ein Hans (domus PrajicnfjeWaj'iiJ bei der Minoritenkirche, dann aber auch 14 tal. Einkünfte de honis Praitenveldarii angeführt, die genannten Personen verliehen sind. AÖG.2, 529. 533. Daß aus diesen Stellen nichts auf den Wiener Aufstand geschlossen werden kann, wie 6.Frieß (Bl.f. Lk. 16, 421) meinte, haben Seemüller, MG.DChr. V. 2, 867 n.4 und Uhlirz, Mitt. d. Inst. Erg.-Bd. 5, 97 zutreffend ausgeführt. " Vgl. MG.DChr. V.2, 867, dazu Luschin, Gesch.d. Stadt Wien 2, 761. . * Die Liste der Urk. ist von Uhlirz a. a. O.S. 97 f. zusammengestellt. " Ebd.S.9 Nr.18. " Vgl. ebd. S. 27 Nr. 75 n.3. 'Ebd. S.44 Nr.147 n. 1. ® FKA.II. 31,463.
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