Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

LXII Einleitung. schiedenen Perioden; solche aus der lierzoglichen Zeit Ottokars wechseln ah mit anderen, die in die Sechzigerjahre des 13. Jahrhunderts gehören. Am Schlüsse aher sind vor den letzten Vermerken, die im Texte unten ^ der Zeit Ottokars zugewiesen wurden, jene Notizen eingetragen, die von den Verpfändungen aus der Zeit Herzog Friedrichs II. Nachricht gehen^ und dieser unzweifelhaft ursprünglich zugehören. Jene Nachträge wurden wahrscheinlich eben gelegentlich und zunächst vielleicht auf verschiedenen leeren Blättern am Schlüsse des alten Urbares aus der Bahenbergerzeit eingetragen. So konnte es dazu kommen, daß diese babenhergischen No tizen, die einen ganz ähnlichen Charakter aufweisen und wahrscheinlich auch nicht im unmittelbaren Anschlüsse an den Urhartext seihst eingetragen waren, dann bei der Abschrift in 0 an diese Stelle geriethen. Der Ab schreiber hat, wie schon Erben richtig erkannte,® ganz mechanisch seine Vorlage befolgt. Auf die gleiche Weise könnten sehr wohl auch einzelne Notizen aus der nachottokarischen Zeit, die ebendort noch eingetragen waren, hier mit abgeschrieben worden sein. Die Annahme erscheint möglich, daß 0 eine Abschrift darstelle, die erst zur Zeit der ersten Habsburger angelegt wurde. In keinem Falle aher wird man von einer ottokarischen Redaktion der Bahenberger Urbare fürder mehr sprechen können. h) Ohcrösterreich. Alles, was an Urharaufzeichnungen über heute oherösterreichische Gebietsteile aus der Zeit Ottokars von Böhmen vorliegt, ist nur in der Hs.H erhalten. Und auch da heben sich, dem äußeren Hs.-Bestande nach, diese von den vorausgehenden Eintragungen ab; dort, wo sie einsetzen, wird ein deutlicher Abschnitt kenntlich.^ Schon aus diesen äußeren, in der Überlieferung ruhenden Merkmalen kann auf einen Unterschied gegenüber den bisher betrachteten Urbarauf zeichnungen geschlossen werden. Hier sind die alten Vorlagen aus der Bahenbergerzeit bereits verlassen. LampeU hat denn auch bereits im Hinblicke auf diese Überlieferung in diesen Aufzeichnungen einen „Anhang" zu den babenbergisehen Urbaren sehen wollen, in welchem „offenbar ganz neugeschöpfte Huhregister vor liegen". Er wies denselben der Zeit zu, „in der wir den ersten Spuren eines Oherösterreich im heutigen Ausmaße begegnen", und sprach sich dann 1 Vgl.S. 135 Nr.99—103. 2 Vgl. im Text S. 81 Nr. 825—335. 3 A. a. O.S. 113. * Vgl. oben S. XTX. ß Bl. f. Lk.33, 384—386.

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