Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. LVII Damit würde sich vereinigen lassen, was zuvor über die einzelnen Namen sich konstatieren ließ. Fügen wir noch die Erwähnung eines gewissen Huetsmund i hinzu, der vielleicht mit dem Passauer Richter dieses Namens identisch ist, so würde dies, da derselbe 1262 erschlagen wurde, wenigstens die Annahme unterstützen, daß diese Aufzeichnung kaum vor 1220 ent standen sein könne. Nun scheint die in H gebotene Aufzeichnung auf den ersten Blick etwas jünger zn sein als jene in 0, da an verschiedenen Stellen das schon als vergangen bezeichnet wird, was in 0 noch als Gegenwart dargestellt ist.^ Allein diese Stellen verlieren sofort jede Bedeutung, wenn wir sehen, daß eben die zwei Angaben, welche für die Bestimmung des terminus ad qucm als entscheidend betrachtet werden dürfen, sich in 0 und II über einstimmend finden. Der Regensburger Domvogt erscheint hier wie dort noch am Leben,® die Vogtei über die Garstener Güter hat derselbe Dietmar, der in 0 genannt wird, auch nach dem (gleichen) Texte von II wider rechtlich inne.^ Übrigens beweist auch die Übereinstimmung in den Namen der Zinsbauern, welche häufig genannt sind, daß der Text von H nicht wesentlich jünger sein kann als jener von 0. Nach den früheren Beobachtungen, welche an der Hand der nieder österreichischen ürbartexte von 0 und II gemacht werden konnten, ist die Erklärung leicht zu finden. Der spätere Abschreiber hat bei H den Text hier wie dort ® seiner jüngeren Zeit entsprechend umstilisieren wollen. Auf ihn ist wohl auch die Verdeutschung einzelner Namen znrückzuführen, die sich in H bemerkbar macht.'' Daß es zu einer wirklichen Neuredaktion der Vorlage oder gar einer Revision der Besitzverhältnisse tatsächlich auch hier nicht gekommen ist, lehrt die ohne jede Bemerkung gebotene Anführung von Gütern, welche nachweisbar in der Habsburgerzeit den Landesfürsten gar nicht mehr gehörten. Besonders drastisch wird das bei Zell' und Aisthofen® ersichtlich, da an einer anderen Stelle in ZT, dort, wo am Beginne des niederösterreichischen Urbares von den Schenkungen K. Rudolfs an das Bistum Freising die Rede ist," auch erwähnt wurde, daß diese beiden Güter sich unter diesen Schenkungen befanden. Handelte 1 Vgl. S. 89 Nr. ir. ® Vgl.S. III Nr. 142 O: esl desolala, H:fuit desolata; ebenso auch S. 109 Nr. 127; S. 113 Nr. 151 O: Dietricits de M. oncupat^ II: occupahat. " Vgl.S.105 Nr. 103. * Vgl. S. 104 Nr.99. Vgl. oben S. XLIX. ° So mehrmals in der Qruh statt in Fossa(S. 106 Nr. 108; S. 107 Nr. 116); so auch huha Muterer, h. Pmistingel, h. Pomer statt liuha Mutarii, h. Ponnlingelonis, Ii. Pomeronii (S. 106 Nr. 109—111). 'Ebd. S. 112 Nr. 149. ® Ebd. S. 113 Nr. 156. "Ebd.S. 2 Nr. 3.

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