Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XLVIII Einleituug. dorf mit Zugehör).^ So tritt das formelle Kriterium zum inhaltliclien hinzu, diese Absätze als jüngere Nachträge zu kennzeichnen. Alle jene Nachträge sowie diese Zusatzbemerkungen fehlen nun in H\ Olfenbar waren sie in dessen Vorlage noch nicht vorhanden. Das stimmt vortrefflich zu anderen, früher gemachten Beobachtungen^ ähnlicher Art, aus welchen wir bereits den Schluß abgeleitet haben, es müsse jene Vor lage vor dem Jahre 1235 angelegt worden sein. Nur ein großes Hindernis steht dieser Annahme noch entgegen; die Tatsache nämlich, daß drei beträchtliche Abschnitte, welche wir an der Hand von 0 als spätere, nach 1235 erfolgte Eintragungen erkannt haben, sich doch auch in H finden. Es sind dies die Ämter Lengbach, Sitzenberg und Purgstall. Nun ist schon früher bei der Besprechung von 0 gelegentlich auch bemerkt worden, daß der Text von H hier Spuren einer jüngeren Redaktion aufweise.® Nicht nur die Überschriften sind entspre chend geändert, derart, daß mit der Bezeichnung von Offizien schlechthin der frühere Besitzer und die Herkunft dieses Besitzes nicht mehr ersicht lich wird, auch die Reihenfolge dieser Ämter ist gerade umgekehrt. Sie befolgt wieder die geographische Anordnung, indem das hier zuletzt stehende Purgstall dann zu Oberösterreich(Riedmark) hinUberleitet, zumal hier auch noch die in 0 ganz abgeschnürten niederösterreichischen Grenz gebiete vor dieser mit gleicher Rücksicht eingeordnet werden.^ Sieht man näher zu, so kann ein auffallendes Moment gerade bei diesen drei Ämtern im Texte von H sofort konstatiert werden. Es findet sich so gut wie nirgends ein Plus gegenüber 0.® Keine einzige selbständige Eintragung, die sich nicht dort auch fände; kein Ort, der hier, -wie sonst häufig, hinzugekommen wäre. Das Auffallende dieser Erscheinung wird dadurch verstärkt, daß ein solches Plus dann im Amt St. Peter sofort wieder hervortritt, eben dort also, wo nach den früheren Darlegungen® nicht mehr spätere Nachträge anzunehmen sind. Nun ist schon früher, bei der Besprechung des Hss.-Bestandes,'' ein sehr bemerkenswerter Unterschied hervorgehoben worden, der in H eben hier (mit dem Amte Lengbach einsetzend) gegenüber den früheren und auch dem Schlußkapitel ersichtlich wird. Es fehlen nicht nur die in den früheren Partien zahlreichen jüngeren Zusätze über Veränderungen im 1 Ebd.S.8 Nr. 17. 2 Vgl. oben S.XXXVII und XLH. ^ Vgl. oben S. XL. ^ Vgl. die Konkordanztabelle von H am Schlüsse der Einleitung. ^ Nur an einer einzigen Stelle(im Text S. 74 Nr. 303) tritt ein solches hervor, indem am Schlüsse der mit 0übereinstimmenden Eintragung bemerkt wird: sicut dixit f-i'unarius. Alle anderen, an sich ganz unbedeutenden"Worte, in welchen H über 0hinausgeht, lassen sich als Exemplifikationen des jüngeren Redaktors erklären. Siehe unten S. L. ® Vgl. oben S. XLH. 'Vgl. oben S. XXin.

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