XLVI Einleitung. weisen, daß der Domvogt von Eegensburg, Otto von Lengbaoh, diesen Besitz innehatte. Er ist Ende 1235 erschlagen worden. Nach seinem Tode kann ferner auch erst jene Inquisitionsweisung der Bürger von Lengbach er hoben worden sein.^ Das Verzeichnis über die Haferleistungen gehört, wie einzelne Namen, die darin genannt werden (Wisinto von Heiligen stadt, Zeleub), und die Höhe der Göttweiher Abgabe beweisen,^ ebenso in diese Zeit wie endlich auch jenes der verpfändeten oder widerrechtlich okkupierten Besitzungen.^ So dürfte auch für die wenigen noch übrig bleibenden Eintragungen dieser Liste dasselbe anzunehmen sein, zumal bei den Zehnten um Klein-Retz^ ebensowohl wie für das Amt Ybbs® urkundlich bezeugt ist, daß Herzog Friedrich II. sie um 1240 und zuvor innehatte. Aber auch die andere Zeitgrenze, der terminus ad quem, wird bei den meisten dieser Eintragungen deutlich. Die Zehenten in Fischamend wurden nach dem Tode Friedrichs II. widerrechtlich von anderen okku piert,® jene um Retz müssen gleichfalls spätestens in der Zeit König Otto kars abhanden gekommen sein.'' Bei dem passagium in Stein wird noch Ulrich von Staats erwähnt, der jedenfalls in der Zeit König Ottokars nicht mehr lebte.® Für Persenbeug (im Amte Ybbs) ist bezeugt, daß Herzog Friedrich II. 1240 die unter Leopold VI. dem Kloster Prüfning daselbst ent zogenen Besitzungen zurückgab.® Über Neumarkt, Ennsbach und Karls bach liegt aus der ottokarischen Zeit ein anderes Besitzverzeichnis vor, das einen geänderten Besitzstand ausweist." Klam und Münzbach be trachtete man in Passau zur Zeit des Bischof Otto von Lonsdorf (1254 bis 1265) als Besitz des Bistums in dem Verzeichnisse über den von der Peilsteiner Gräfin ledigen Besitz werden noch zwei Männer (Otto Zant und Heinrich von Schmidbach) erwähnt, welche die Zeit Herzog Friedrichs II. kaum überlebt haben dürften." Im Verzeichnisse der Haferleistungen er scheint neben den Zehnten in Fischamend" noch das Amt Krummau, das 1253 an Dietrich von Hohenberg überging." Sitzenberg befand sich schon 1 Ebd. S.74 Nr. 305 n.4. ^ Ebd.S.58 Nr. 198 n. 1 und S.54 Nr.203 sowie Nr. 201. 3 Vgl. S. 81 Nr.325 n. 1; S.82 Nr. 328 n. 3; S.84 Nr. 335 n. 1. ^ Vgl. S. 17 Nr.40 n. 8. 'S Vgl. S.46 Nr. 158 n. 1. 'S Vgl. S. 3 Nr.4 n.3. 'Ebd. S. 17 Nr.40 n.8. "Ebd. S.39 Nr. 128 n. 2. ° Ebd. S.46 Nr. 158 n. 1. Vgl. den Text S. 227 Nr.609 und 610. "Vgl. S.49 Nr. 170 n. 1. Vgl. S.52 Nr. 189 n. 2 und 4. "Vgl. oben S.54 Nr. 204. "Ebd.S. 55 Nr. 212 n. 1.
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