Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XLIV Einleitung. Ein Urteil nun über diese Teile, die nur in einer Hs. sich finden, ist nur mit der größten Vorsicht zu fällen. Erben hat seinerzeit einen zusammenhängenden Abschnitt von 0, der H fehlt und auch sonst ein eigenartiges Gepräge aufweist, der Zeit König Ottokars von Böhmen zu gewiesen.^ Vermutlich haben ihn dazu meine früheren, zum Teile unrich tigen Annahmen^ über 0 verleitet, ebenso wie seine Ansicht von der ge meinsamen Vorlage dieser Hs. und H. Und doch gehört selbst ein Teil davon noch der Babenbergerzeit zu, wie sich an der Hand der Urkunden unzweifelhaft feststellen läßt. Da jetzt nachgewiesen ist, daß 0 und Ii nicht aus derselben Vor lage geschöpft haben, kompliziert sich auch die Scheidung in chronologischer Beziehung. Es können sehr wohl auch einzelne der nur in 0 oder nur in H überlieferten Eintragungen aus der Babenbergerzeit stammen, da nun die Möglichkeit besteht, daß sie nur in einem der beiden Urbare dieser Zeit gestanden haben. An einigen Stellen wird dies ans dem Texte von Ii selbst ersichtlich. Bei Grafenberg= heißt es am Schlüsse der nur in Ii vorhandenen Eintragung: de beneficiis predictis tria sunt infeodata ex antiquo. Damit ist offenbar eben die Babenbergerzeit gemeint, wie auch ein Vergleich mit anderen Stellen lehrt, wo antiquus im Sinne dieser ge braucht wird.^ In gleicher Weise deutet bei Altach^ das „habuit" im Texte sowie die Schlußbemerkung darauf hin, daß dieser Ort schon zur Zeit der Babenberger im Besitze der Landesfürsten stand. Nur auf Grund einer Feststellung der Besitzverhältnisse an der Hand der Urkunden wird sich also in diesen Fällen ein sicheres Urteil abgeben lassen. Bei dem nuten folgenden Texte sind die Belege für die hier vor genommene Zuweisung zu den einzelnen Orten in den Fußnoten geboten worden. Im großen Ganzen läßt sich feststellen, daß eine Reihe von Ein tragungen, die sich bloß in 0 finden, in die Zeit König Ottokars von Böhmen gehört, während die Mehrzahl der nur in Ii begegnenden Stellen in jene der ersten Habsburger zu setzen ist. Lampel hat denn auch an verschiedenen Orten® geradezu von einer ottokarischen und von einer habsburgischen Redaktion der alten babenbergischen Urbare gesprochen. Wir lassen diese Zusätze aus späterer Zeit hier zunächst beiseite und wenden uns jenen Teilen von 0 zu, die, obwohl sie II fehlen, doch noch in die Babenbergerzeit zn setzen sind. Es sind dies nach der Reihen folge in 0: 1 Mitt. a. Inst. 16, 101 ff. 2 Ebd. 14, 449 ff. ° Vgl.im Text S. 19 Nr. 46. ♦ Vgl.S. 17 Nr.39; S. 18 Nr.43. = Vgl. S.6 Nr. 14. « Bl. f. Lk. 32, 120; besonders ebd. 33, 384.

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