§• 2. Die Entstehungszelt dieser Urbarien. Da nach den früheren Darlegungen keine der vorhandenen Hss. als Originalaufzeichnung der darin enthaltenen Urbare oder auch nur eines Teiles davon zu betrachten ist, versagen hier, bei der Untersuchung ihrer Entstehungszeit, von vorneherein alle jene Behelfe, welche sonst aus den äußeren Merkmalen und deren Kritik gewonnen werden können. Die äußere Überlieferung bietet hier, da sie noch durch relativ sehr alte Ab schriften dargestellt wird, nur nach einer Richtung einen chronologischen Anhaltspunkt, indem sie wenigstens den terminus ad quem der Entstehungs zeit beiläufig fixieren läßt. Ergab sich, daß die beiden älteren Hss.,0und H mit Ausnahme von zwei Nachträgen in H, in die zweite Hälfte, beziehungs weise an das Ende des 13. Jahrhunderts zu setzen sind, so können die darin enthaltenen Urbaraufzeichnungen nicht unter das Jahr 1300 herab gerückt werden. Sie müssen spätestens damals entstanden sein. In gleicher Weise wird die Entstehungszeit jener beiden Nachträge in H sowie des in der dritten Hs. {W) enthaltenen Urbares durch das Alter dieser Ab schriften auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts von vorneherein be grenzt. Es stellt sich aber zufolge jenes Charakters der Überlieferungsform auch die Notwendigkeit heraus, alle einzelnen Teile dieser Urbare auf ihre inneren Merkmale hin gesondert zu untersuchen, da in den nur mehr vorliegenden Abschriften Aufzeichnungen aus ganz verschiedenen Zeiten vereinigt sein können. Wir betrachten nun zunächst jene Teile, die so wohl in 0 als auch in H erhalten sind. 1. Die babenbergischen Urbare. Die weitgehende Übereinstimmung, welche die beiden von einander unabhängigen Hss. 0 und H hinsichtlich eines bestimmten Teiles dieser Urbare bekunden, ist, wie früher dargelegt wurde, auf die Benützung von Vorlagen zurückzuführen, die sie augenscheinlich zum großen Teile wört lich wiedergeben. In der einen Hs.(H) wird am Beginne dieses Teiles
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