Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XXXII Einleitung. liehen Bestandes als verloren zu betrachten. Bei dem letzten, nur mehr zum Teile erhaltenen Blatte fehlt die Folienbczeichnnng, da sie sich auf dem abgeschnittenen (rechten) Teile befand. Nach der Lage einzelner, noch bestimmbarer Orte, die hier eingetragen erscheinen,^ ist dasselbe zum niederen Amt Hall zu rechnen. Jedoch kann es nicht als das auf Blatt 37 (heute irrig 34) im ursprünglichen Bestände folgende Blatt ange sehen werden, da der Wortlaut des Textes am Beginne desselben nicht zu dem Schlüsse dort stimmt.^ Es hat also auch Blatt 38 des ursprüng lichen Bestandes als heute fehlend zu gelten. Ob die zwei weiteren, einst wahrscheinlich noch vorhandenen Blätter dieses letzten (5.) Quaternio voll oder nur teilweise beschrieben waren, ist kaum sicher festzustellen. Der gesamte Bestand nun dieses Kodex ist von einer Hand und Tinte beschrieben. Die Eintragungen erstrecken sich in einer Kolumne über die ganze Breite des Blattes. Es ist eine schöne und deutliche Bücherminuskel des 14. Jahrhunderts, die ihrem Schriftcharakter nach in die erste Hälfte desselben zu setzen ist. Die Brechung der Schäfte ist, obwohl bereits deutlich vorhanden, doch noch nicht so scharf markiert wie etwa in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts; es weist auch die Tatsache, daß bei einzelnen charakteristischen Buchstaben (so a, p, s) noch Formen vor kommen, die an das 13. Jahrhundert gemahnen, auf diese frühere Zeit. Die Überschriften sind mit roter Tinte von derselben Hand einge tragen. Nachträge oder Korrekturen von anderer, jüngerer Hand finden sich im allgemeinen nicht. Nur bei den Summierungen am Schlüsse der einzelnen Abschnitte hat eine etwas jüngere Hand am Rande die Geld summen noch besonders vermerkt. Doch geschah dies bloß an drei Stellen am Beginne der Hs.' und wurde nachher ganz unterlassen. Schon dieser Befund deutet an, daß auch hier nur eine Abschrift, nicht das Original der in dem Kodex enthaltenen Aufzeichnungen vorliegt. Und das wird auch durch einzelne Abschreibefehler in den Orts- nnd Personennamen'' wie bei Zinsangaben® bestätigt. Es begegnen auch Lücken im Texte,® die nur einem Abschreiber zur Last gelegt werden können. Jedoch ist zu bemerken, daß diese Fehler oder Mängel im ganzen recht wenig zahlreich auftreten, so daß diese Abschrift wohl eine gute ge nannt werden darf. Deutlich treten hier nun zahlreiche Absätze hervor, indem nicht nur bei Beginn und Schluß der einzelnen Ämter ein größerer Raum freigelassen. 1 Vgl.im Text S. 331 Kr. 975. 976. 983. ® Vgl. unten im Text S. 331 Nr.973a. 3 Ebd. S. 256 Nr. 5; S. 257 Nr. 9; S. 258 Nr. 10. ^ Vgl. unten im Text S. 258 Nr. 11a; S. 279 Nr. 251; S. 257 Nr. 7 und 9. = Vgl.im Text S. 278 Nr. 239; S. 283 Nr. 305; S. 307 Nr.625. Siehe Nachträge! « Vgl. im Text S. 287 Nr. 358; S. 317 Nr. 798.802; S. 318 Nr.832; vgl. auch S. 285 Nr. 335; S. 321 Nr.871.

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