Einleitung. XXXI Nachträge^ sowie die vier Urkunden von vierter Hand^ sich (an ver schiedenen Stellen) hei ihm finden. Der Druck selbst ist im ganzen nicht so schlecht, wenn sich auch eine Anzahl von Fehlern in der Wiedergabe der Orts- und Personennamen wie der Zinsaugaben ergibt und einzelne Auslassungen nachweisbar sind. 3. Die Hs. Nr,2712 der Wiener Hofbibliothek. (Hier mit W bezeichnet.) Der Kodex, welcher früher die Nr. 799 trug, enthält in modeimem Einbände heute 36 Pergamentblätter(216:155 mm), welche eine alte Folien bezeichnung (etwa vom Beginne des 16. Jahrhunderts) aufweisen. Das letzte Blatt ist nur mehr teilweise erhalten, indem mehr als die Hälfte davon, und zwar der rechte Teil (der Höhe nach) abgeschnitten erscheint. Abgesehen davon fehlen auch sonst noch einzelne Blätter am Schlüsse. Wie die alte (gleichzeitige) Quaternionenbezeichnung ausweist, sind die ersten vier Quaternionen vollständig intakt, sodann aber nur mehr vier Blätter noch erhalten. Augenscheinlich fehlen also im ganzen vier Blätter, da man ursprünglich einen vollen Quaternio genommen haben dürfte. Diese letzten vier Blätter nun sind längst nicht mehr in der richtigen Reihen folge geordnet; denn die Folienbezeichnung, welche sie jetzt tragen, ist eine irrige; sie wurde von etwas jüngerer Hand (etwa vom Ende des 16. oder Beginn des 17. Jahrhunderts) mit anderer (schwarzer) Tinte über die ursprünglichen und noch erkennbaren Zahlen eingesetzt. Zur Zeit A. Rauchs, im 18. Jahrhundert also, war sie jedenfalls schon vorhanden, da er bei seinem Drucke ihr gefolgt ist, ohne den Irrtum zu bemerken. Die Blätter 33 und 34 gehören nämlich an eine spätere Stelle. Das be weist nicht nur die ursprüngliche Folienbezeichnung (36 und 37), sondern auch der Inhalt. Blatt 33 (ursprünglich 36) bietet nämlich außer ganz wenigen (2)Schlußeintragungen bereits die Summierung des oberen Amtes Hall, welches erst kurz vorher (auf f. 32') einsetzt. Es werden auch in dieser Summierung Posten angeführt, die in dem heute vorausgehenden Hs.-Bestande nicht vorhanden sind.® Andererseits gehört Blatt 35 voran. Es trägt nicht nur die ursprüngliche Folienbezeichnung 34, sondern ent hält auch Orte, die zu dem oberen Amt Hall gehören,'' während sie in der jetzigen Einreihung zum niederen Amt Hall gerechnet werden müßten, das auf f. 33' (richtig 36') beginnt.® So ist also Blatt 33 des ursprüng1 Ebd. S. 109 und 202. 2 Ebd. S. 205. 'Vgl. unten im Text S. 326 Nr.912. * Vgl. im Text S. 322 Nr. 876 a. ^ Vgl.im Text S. 326 Nr.913.
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