Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

CCXXXII Einleitung. zeichnen, empfahl sich unter Ausweis dieser eine Zusammenfassung der davon im ganzen fließenden Erträgnisse. Im Gebiet der Einzelhofsiedlung (Riedmark und Hofmark Steyr) konnte wohl von der Anführung der ein zelnen Orte selbst abgesehen werden, zumal der Besitzstand meist ein einheitlicher ist. Indem hier eine Zusammenziehung aller einen gleichen oder sehr ähnlichen Zins aufweisenden Nummern durchgeführt wurde, wird damit einmal die Verbreitung der wiederkehrenden Normalzinse er sichtlich, anderseits aber treten zugleich auch die Abweichungen hervor, die eventuell im einzelnen da vorkommen, unter anderen auch hei der Steuer. Das Register ist nach den heute üblichen Grundsätzen von Herrn Dr. Levec seihständig angelegt worden. Er hat nicht nur die im Texte selbst, sondern auch die in den Fußnoten vorkommenden Orts- und Per sonennamen darin aufgenommen. Personennamen, bei welchen nähere Bestimmungsworte fehlen, sind als „Genannte" zu dem betreffenden Orte, wo sie vorkommen, gestellt und absichtlich nicht besonders ausgewiesen worden. Das Register wäre sonst mit großen Spatien zahlloser Heinrich, Konrad etc. ... wohl zwecklos belastet worden. Für die Benützung der drei Karten, die am Schlüsse beigegehen worden sind, enthalten die darauf befindlichen Legenden alles Notwendige seihst. Ich bemerke hier nur besonders, daß ich doch auch das Terrain wenigstens andeutungsweise in Schummerung aufgenommen habe, da gerade die wirtschaftlichen Verhältnisse vielfach dadurch erst recht verständlich werden. Man verfolge bloß einmal das Vorkommen von Villikationen 1 Durch Farben, in welchen die einzelnen Orte eingezeichnet sind, habe ich die verschiedenen Rechtsverhältnisse, durch eine verschiedene Signatur aber die Unterschiede in bezug auf Siedlungs- und Wirtschafts form angedeutet. Selbstverständlich sind dafür (z. B. bei den Dörfern) nicht die heutigen Verhältnisse maßgehend gewesen. Wo verschiedene Rechtstitel vorliegen, habe ich dies durch die in entsprechender Farbe ge haltene Unterstreichung angezeigt. Im ganzen sind nur die Namen darauf verzeichnet, welche in den Urbaren vorkommen, also jene Orte, wo der Landesherr nach Ausweis dieser Grundbesitz oder Einkünfte hatte. Bei der Hofmark Steyr (dritte Karte) ist eine annähernd richtige Be stimmung der sicher auch da vorhandenen Kirchenlehen im einzelnen kaum möglich. Ich habe einen Behelf wenigstens damit zu finden versucht, daß ich die Weisatlieferungen, welche vielleicht darauf deuten, da ersichtlich machte, und zwar bei dem Sitz der Ämter, wo sie vorkommen. Besondere Karten über die Produktionsverhältnisse zu entwerfen, habe ich absichtlich unterlassen, denn aus einem Urbar, und sei es auch so ausgedehnt wie das landesfUrstliche hier, läßt sich kein zutreffendes Bild davon gewinnen. Das wird sich erst nach der Veröffentlichung eines reicheren Materiales verschiedener Urbare einigei'maßen sicher darstellen lassen. Wollte man z. B. über die Rindviehzucht nach diesen Quellen allein

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