Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CCXXIX Niederösterreichs, wie ich meine, beide Hss. aus derselben Quelle schöpften.^ Das Verhältnis beider zu einander wird so jedenfalls besser ersichtlich, besonders aber auch die Hand des jüngeren Redaktors, der in H doch manches umstilisiert hat. Die in beiden Hss. übereinstimmenden Textteile habe ich bei H in kleinerer Schrift (Petit) gedruckt, da man annehmen darf, daß sie der älteien Zeit sicher angehören. Ist damit auch für den Text von 0 der aus älterer Vorlage übernommene Bestand ersichtlich gemacht, so konnte ich davon absehen, auch da mit Petitdruck vorzugehen, um so das Text bild hier ruhiger und besser lesbar zu gestalten. Der gleiche Vorgang wird heute ja auch anderwärts, so bei den Mon. Germ. Dipl., bereits ein gehalten. Sollten nun die in beiden Hss. übereinstimmenden Texte nebenein ander abgedruckt werden, so konnte auch die Reihenfolge der einzelnen Eintragungen, die in beiden eine vielfach verschiedene ist, nicht beibe halten bleiben. Ja ich habe auch an der im ganzen befolgten Reihenfolge des Textes 0 einzelne Änderungen vorgenommen, da nicht nur an einer Stelle eine Zerreißung desselben durch den Kopisten statthatte,^ sondern auch sonst spätere Eintragungen offenbar an irrige Stelle geraten sind.® Endlich schien es mit Rücksicht auf den Text von H auch zweckmäßig, zwei in 0 an späterer Stelle gebotene Eintragungen (Nachträge) voraus zustellen,* um die Vergleichung beider an der lokal zutreffenden Stelle zu ermöglichen. Um jedoch auch das Bild, das die beiden Hss. tatsächlich repräsentieren, getreu darzustellen, habe ich die Reihenfolge in den Hss. mit besonderen Nummern unter dem Strich vermerkt(z.B.Ol H10), außerdem am Schlüsse dieser Einleitung Konkordanztabellen für 0 und H beigefügt. Die Ausscheidung des älteren babenbergischen Urbares aus den uns vorliegenden jüngeren Überlieferungen hat noch eine weitere Schwierigkeit mit sich gebracht. Es ließen sich die Zusätze, welche einerseits in der Hs.0 aus der Zeit Herzog Friedrichs II., anderseits in H aus der Habs burgerzeit vorliegen, nicht einfach lostrennen und abgesondert wiedergeben. Sie stehen ja in unmittelbarer Beziehung zu dem vorausgehenden älteren Textbestande. Nur das Verzeichnis von Einkünften aus Regalien habe ich, obwohl es in H am Beginne der Hs. steht, entsprechend seiner Ent stehungszeit ganz in die Habsburgerperiode gesetzt, wenn auch da einzelnes aus älteren Vorlagen stammen dürfte. Die Zusätze aus ottokarischer Zeit ließen sich, da keine förmliche Neuredaktion hier vorliegt, ohneweiters ausscheiden. 'Im Text S. 56—74. Dazu oben S. XLIX. "Im Text S. 35 Nr. 112, dazu oben Einleitung S. XV. 'Ebd. S.8 Nr. 17 und S. IG Nr. 39. * Ebd.S. 11 Nr. 25 und S. 12 Nr. 26.

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