Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

§. 8. Plan und Einrichtung der Edition. Die Anordnung der Ausgabe dieser Urbarien bat ob der Eigenart ihrer Überlieferung erhebliche Schwierigkeiten bereitet; denn die allein vorhandenen Abschriften geben nicbt die einzelnen Phasen ihrer Entwick lung in den verschiedenen Zeitperioden gesondert wieder, sondern stellen, wie früher ausgeführt wurde, mindestens teilweise Neuredaktioneu der ur sprünglichen Aufzeichnungen dar. Mit Recht ist meines Erachtens die Forderung aufgestellt worden,' aus diesen jüngeren Überlieferungsformen den älteren Urbarbestaud aus der Babenbergerzeit auszuscheiden. Vielfach wird der heute vorhandene Text, besonders dort, wo in jüngerer Zeit eine Revision nicht durchgeführt wurde, tatsächlich nur jener entsprechen. Diese Ausscheidung aber ist keineswegs so leicht, als mau es sich bisher vorgestellt hat; denn da aus der Babenbergerzeit nicht bloß ein Urbar vorhanden war, wie Erben angenommen hatte, sondern deren zwei, ergab sich von vornherein die Möglichkeit, daß nicht nur der beiden Hss. gemeinsame Bestand allein der älteren Zeit zugeböre. Es konnte deshalb schon die von Erben ^ verlangte Herstellung eines einheitlichen Textes aus beiden Hss. nicht wohl durchgeführt werden. Ich habe auch aus praktisch formellen Gründen davon abgesehen; denn das hätte nicht nur ob zahl reicher kleiner Varianten im einzelnen einen weniger klaren Text zur Folge gehabt, sondern insbesondere auch die Übersichtlichkeit im ganzen sehr erschwert. Da die heute vorhandenen Hss. größtenteils aus verschiedenen Vorlagen geschöpft haben, ist auch die wissenschaftliche Begründung für eine gesonderte Behandlung beider gegeben. Ich habe daher beide Texte nebeneinander zum Abdrucke gebracht. Dabei wurde jener der Hs.0 im allgemeinen zugrunde gelegt, weil er, wie wir sahen, die ursprüngliche Komposition des babenbergischen Urbares getreuer wiedergibt. Von diesem Vorgange bin ich selbst dort nicht abgewichen, wo in einzelnen Partien ^ Larnpel, 33, 384. ^ Mitt. d. Inst. 16, 113.

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